ZAHLEN ZUM TAG. Auf die Summe kommt es an: Stärker steigenden Budgetmitteln für die Pensionsversicherung stehen leicht sinkende Ausgaben für Beamtenpensionen gegenüber.
Ein Fünftel der Ausgaben des Bundes entfällt auf Pensionen. Genauer: Auf Bundesmittel, die in die Pensionsversicherung fließen (inklusive Zahlungen für Ausgleichszulagen) und die darüber hinaus für Beamtenpensionen aufgewendet werden müssen.
Bei der Pensionsversicherung ist es seit 2022 zu einem massiven Anstieg gekommen. Aufgrund inflationsbegingt hoher Pensionsanpassungen reichen Versichertenbeiträge noch weniger aus als bisher, um die Pensionen zu finanzieren. Zumal dazu kommt, dass sich die Zahl der Versicherten „äußerst dürftig“ entwickelt, wie es in der aktuellen Mittelfristprognose der Alterssicherungskommission heißt.
Laut dieser Prognose werden die Bundesmittel für die Pensionsversicherung nach einem vorübergehenden Rückgang bis 2030 stärker steigen als bisher angenommen. In der Vorjahresprognose (2024 bis 2029) ist davon ausgegangen worden, dass sie 2029 3,83 Prozent des BIP ausmachen werden. Jetzt wird mit 4,06 Prozent gerechnet – bei dann weiter steigender Tendenz.
Parallel dazu sinken die Ausgaben für Beamtenpensionen. Grund: Es gibt immer weniger Beziehende. Das bremst den Anstieg der Gesamtausgaben für Pensionen aus dem Bundesbudget, kann ihn aber nicht ausgleichen. In Summe werden heuer laut Alterssicherungskommission 7,04 Prozent des BIP zusammenkommen. 2026 wird es sich mit 6,93 Prozent zwar um etwas weniger handeln, dann geht die Kurve aber nach oben – Richtung 7,26 Prozent im Jahr 2030.
