Leistungshürde

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BERICHT. Bei der Debatte über Arbeitslosengelder geht die verhängnisvolle Wirkung, die mit der Geringfügigkeitsgrenze einhergeht, leider unter.

Ob mehr Arbeitslose ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen würden, wenn sie nicht mehr bis zu 475,86 Euro pro Monat dazuverdienen dürften? Diese Zuverdienst- entspricht der Geringfügigkeitsgrenze und spielt in Österreich eine verhängnisvolle Rolle.

Laut AMS-Datenbank waren im Juli 363.855 Personen geringfügig beschäftigt; in der Regel für wenige Stunden. Zwei Drittel davon waren Frauen, ein Drittel Männer. Dieser Wert entsprach dem Vor-Corona-Niveau. Für die Betroffenen ist das eine zweischneidige Sache: Sie müssen zwar keine Sozialversicherungsbeiträge (und schon gar keine Lohnsteuer) zahlen, sind aber auch nicht weiter abgesichert.

Problematisch ist außerdem, dass schon eine geringfügige Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze mit saftigen Abgaben einhergeht. Das verdeutlichen Ergebnisse des Brutto-Nettorechners für Angestellte, der auf der Website des Finanzministeriums verfügbar ist: Bei 475 Euro Monatsbrutto entfallen null Abgaben für Dienstnehmer und 48 Euro für Dienstgeber (Kommunalsteuer, Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Unfallversicherung etc.). Bei 500 Euro Monatsbrutto ergeben sich für den Dienstnehmer gleich Abgaben in Höhe von 76 Euro und für den Dienstgeber gar 150 Euro. Das zeigt, dass eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze auch für Unternehmen mit viel höheren Kosten verbunden ist – nach Möglichkeit also auch von ihnen eher gemieden wird.

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