Kanzleramt: Frühpension ist die Regel

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ZAHLEN ZUM TAG. Zwei Drittel der Beamtinnen und Beamten scheiden vor dem 65. Geburtstag aus dem Dienst aus.

Wenn man bedenkt, dass der damalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) schon vor 20 Jahren vom Ende der Frühpension gesprochen hat und zumindest sein Nachfolger Sebastian Kurz (ÖVP) kaum offen widersprechen wird, sind diese Zahlen bemerkenswert: Von den 102 Beamtinnen und Beamten des Kanzleramts, die von 2010 bis 2020 in den Ruhestand gegangen sind, haben dies zwei Drittel vor dem 65. Geburtstag, also frühzeitig getan. Nur ein Drittel ist in die Regelpension gegangen, wie einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Sebastian Kurz zu entnehmen ist.

Relativ viele haben sich Anfang der 2010er Jahre sowie 2017 bis 2019 zur Ruhe gesetzt. Wobei die Verhältnisse 2019 extrem waren: 13 gingen in die Frühpension, nur eine Person in die Regelpension. Das durchschnittliche Antrittsalter lag bei gerade einmal 60,6. Im vergangenen Jahr gab es vier Früh- und eine Regelpensionierung. Hier lag das Durchschnittsalter wenigstens bei 63,1.

Zu Vertragsbediensteten konnte Kurz keine Angaben machen: Über ihre Pensionierungen entscheide „ausschließlich die Pensionsversicherungsanstalt, sodass dem Bundeskanzleramt keine konkreten Daten darüber vorliegen“, erklärt er.

Im Unterschied zur Pensionsversicherung ist das Pensionsalter bei Beamtinnen und Beamten gleich. In der Pensionsversicherung gehen Männer im Schnitt mit 63,2 in die Alterspension und Frauen mit 60,2.

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