Entwicklung der Mindestpensionen

-

ZAHLEN ZUM TAG. Ausgleichszulagenrichtsätze sind in den vergangenen Jahren real erhöht worden, aber unter der Armutsgefährdungsschwelle geblieben.

Mindestpensionen ergeben sich in Österreich durch die Ausgleichszulagen: Liegen erworbene Pensionsansprüche unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, so kommt es zu einer Aufstockung bis zu diesem. Alleinstehende erhalten so 1274 Euro pro Monat, Paare 2010 Euro.

In den vergangenen Jahren sind beide Richtsätze real erhöht worden. Es ist also immer wieder über die Inflationsrate hinaus zu einer Anpassung gekommen. Die Mindestpension für Alleinstehenden hat seit dem Jahr 2020 um rund 150 Euro an Wert gewonnen, jene für Paare um 400 Euro pro Monat.

Die Mindestpensionen sind auch Thema bei der anstehenden Pensionsanpassung. Zumindest sie sollen laut ÖVP und Neos wertgesichert werden. Längerfristiges Ziel sollte laut sozialdemokratischem Pensionistenverband die Erreichung der Armutsgefährdungsschwelle sein. Diese beträgt für Alleinstehende rund 1660 Euro, das allerdings zwölf Mal jährlich. Die Mindestpension beträgt in ihrem Fall umgerechnet auf zwölf Monate derzeit knapp 1500 Euro.

dieSubstanz.at ist ausschließlich mit Ihrer Unterstützung möglich. Unterstützen Sie dieSubstanz.at gerade jetzt >

dieSubstanz.at – als Newsletter, regelmäßig, gratis

* erforderliche Angabe


Könnte Sie auch interessieren

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner