Warum das Gesundheitssystem nicht reformierbar ist. Ein Bild macht’s klar

BERICHT. Viele Träger, noch mehr Finanzierungsströme, keine Durchgriffsmöglichkeiten.

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BERICHT. Viele Träger, noch mehr Finanzierungsströme, keine Durchgriffsmöglichkeiten.

Die Gesundheitsreform komme nicht voran, berichtet der ORF und lässt Verantwortliche zu Wort kommen, die das bestätigen: Der steirische Landesrat Christopher Drexler (ÖVP) spricht von einem Zeitlupen-Tempo und die zuständige Ministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) begründet das damit, dass es sich um einen „recht langsam bewegenden Koloss“ handle. Tatsächlich gibt es viele Träger, noch mehr Finanzierungsströme und zur Draufgabe keine Durchgriffsmöglichkeiten. Der Rechnungshof hat dies in einem Bild dargestellt.

„An der Finanzierung des Gesundheitswesens sind kompetenzbedingt insbesondere die Gebietskörperschaften, die Sozialversicherungsträger, Krankenanstaltenträger und Patienten beteiligt. Die Finanzströme für den intra- und extramuralen Bereich sind verflochten und zeichnen sich durch Parallelität und Komplexität aus. Die Finanzierungsverantwortung von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern deckt sich nicht mit ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung. Dies führt zu unterschiedlichen Interessen, Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten, Intransparenz, Zielkonflikten und Steuerungsdefiziten“, so der Rechnungshof in einem Beitrag zum Dauerbrenner „Verwaltungsreform“.

Illustriert hat er das in einer Skizze:

Insgesamt listet der Rechnungshof in dieser Skizze 15 Finanzierungsströme auf:

  • 1. Finanzausgleich;
  • 2. Mittel der Bundesgesundheitsagentur an die Länder;
  • 3. Mittel der Länder an die Landesfonds;
  • 4. Mittel der Gemeinden an die Landesfonds;
  • 5. Mittel des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger an Länder;
  • 6. Beihilfen vom Bund an Länder;
  • 7. Zahlungen des Bundes an Universitätskliniken;
  • 8. Mittel der Länder bzw. Gemeinden, die direkt an Krankenanstalten bzw. –Betriebsgesellschaften fließen;
  • 9. Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung durch die Landesfonds;
  • 10. Mittel der Gemeinden an Land, Landesfonds;
  • 11. Zuschüsse der Länder bzw. gemeinden zur Investitionsfinanzierung;
  • 12. Mittel der Sozialversicherung, die direkt an Krankenanstalten fließen;
  • 13. Mittel der Sozialversicherungsträger für Leistungen von Vertragspartnern des außerstationären Bereichs;
  • 14. Sozialversicherungsbeiträge;
  • 15. Kostenbeiträge, Selbstbehalte der Patienten, Zahlungen der privaten Krankenversicherungen.

Die Abbildung stammt aus dem Jahr 2009. Viel geändert hat sich seither nicht. 2013 wurde eine Bundesgesundheitsagentur eingerichtet. Sie soll vor allem der „Zielsteuerung“ dienen. Vertreter von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern sitzen einander partnerschaftlich gegenüber. Sprich: Keiner kann einem anderen etwas vorschreiben, Veränderungen sind letztlich nur möglich, wenn sich alle einig sind.

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