Steuerreform in Kraft, aber noch immer nicht ganz fix

BERICHT. Wirtschaftsprüfer vermissen nach wie vor einige Verordnungen, die Details klären sollten. 

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BERICHT. Wirtschaftsprüfer vermissen nach wie vor einige Verordnungen, die Details klären sollten.

Mit 1. Jänner 2016 ist die jüngste Steuerreform in Kraft getreten. Vor allem die Sozialdemokratie hat dies beworben, entfällt ein Großteil des Entlastungsvolumens doch auf die Masse der Lohnsteuerzahler, also auch Arbeiter und Angestellte. Viele weitere Änderungen sind daneben untergegangen. Wobei Wirtschaftsprüfer mit zunehmender Verärgerung darauf hinweisen, dass noch immer nicht alles fixiert ist.

Die Kanzlei BDO Austria versucht beispielsweise in ihrem jüngsten Newsletter die Steuerreform zu erläutern. Über weite Strecken gelingt dies. Doch nicht überall: „In einigen Bereichen weiß man aber leider noch nicht alle Details, die ab 2016 wirksam sind“, bedauern die Experten: „Vielfach wird beim Gesetzesbeschluss vorgesehen, dass die Details in einer Verordnung zu regeln sind. Und diese Verordnungen lassen dann auf sich warten, wie man z.B. bei den Verordnungen zur Ermittlung des Grundanteils, zum elektronischen Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt oder zur Einrichtung des Kontenregisters sieht.“ Säumig ist demnach also das Finanzministerium.

Vor allem für Unternehmen bedeutet die Steuerreform weit mehr als die Lohnsteuer-Tarifsenkung: So wurden Bildungsfreibeitrag und –Prämien gestrichen, die Forschungsprämie jedoch von zehn auf zwölf Prozent angehoben. Das Baugewerbe ist wiederum von einem Barzahlungsverbot betroffen; die Regelung, die als Maßnahme zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft gedacht ist, bedeutet, dass Lohne nicht mehr auf die Hand gewährt werden dürfen, sondern auf ein Konto überweisen werden müssen. Gastronomen wiederum müssen sich der Registrierkassenpflicht beugen.

> Zum Newsletter von BDO Austria zur Steuerreform

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