BERICHT. ÖVP-Ministerin plane neue Leistungen, obwohl der Reservefonds hoch verschuldet sei.
Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) erntet mit ihrem Begutachtungsentwurf für eine Novelle von Familienförderungen eine schwere Rüge des Rechnungshofes: Sie plane neue Leistungen, obwohl der Reservefonds bereits hoch verschuldet sei – und empfohlene Einsparungen schon lange auf sich warten lassen.
Für Familien sind die Vorhaben Karmasins erfreulich: Ein Kinderbetreuungsgeld-Konto soll es Eltern ermöglichen, die Leistung flexible in Anspruch zu nehmen, also „an ihre individuelle Lebens-, Berufs- und Einkunftssituation sowie an ihre Zukunftspläne“ anzupassen, wie es in den Erläuterungen heißt. Außerdem soll ein Partnerschaftsbonus von 500 Euro pro Elternteil eingeführt werden, „wenn sich die Eltern den Bezug der Leistung partnerschaftlich (halbe-halbe) teilen“. Und die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld soll auf 6800 Euro erhöht werden.
All das ist für Familien wie gesagt erfreulich. Der Rechnungshof wirft in seiner Stellungnahme jedoch die Frage auf, wie ein finanzieller Mehrbedarf, der durch die Maßnahmen möglicherweise entsteht, im Begutachtungsentwurf aber nicht angeführt ist, gedeckt werden soll; darauf hat Karmasin ganz offensichtlich – bewusst oder unbewusst – vergessen.
Der Reservefonds für Familienbeihilfen weist laut Rechnungshof so oder so schon einen Schuldenstand von knapp drei Milliarden Euro aus.
Der Reservefonds für Familienbeihilfen weist laut Rechnungshof so oder so schon einen Schuldenstand von knapp drei Milliarden Euro aus (Stand: Ende 2014). Daher sehen sich die Prüfer wieder einmal gezwungen, an ihre Einsparungsempfehlungen zu erinnern. Dazu zählten eine „gebietskörperschaftenübergreifenden Überprüfung des Spektrums der familienbezogenen Leistungen auf Parallelitäten und Überschneidungen, eine Überprüfung dieser Leistungen auf Möglichkeiten zur Konzentration und Straffung von Leistungen durchzuführen, und auch die familienbezogenen Leistungen in einer gebietskörperschaftenübergreifenden Datenbank auf Ebene der Einzelfamilien zu erfassen“.
Pikant: Der Begutachtungsentwurf sieht zwar eine „Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens“ vor. Laut Rechnungshof bleibt aber offen, wie es zu „einer Verwaltungsvereinfachung bzw. einer Bereinigung und Vereinfachung der vom BMFJ (Bundesministerium für Familien und Jugend; Anm.) selbst als „komplex“ bezeichneten Rechtslage beitragen“, kommen soll.