ZAHLEN ZUM TAG. Aufwendungen sind naturgemäß nur zu einem Bruchteil beitragsgedeckt. Hohe Zuschüsse notwendig.
Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger hat nach seiner Rückkehr in den Nationalrat seine Gepflogenheit wieder aufgenommen, sich einmal jährlich beim jeweiligen Bundeskanzler über die Politikerpensionen zu erkundigen; sofern ehemalige Regierungsmitglieder davon profitieren, ist schließlich dieser zuständig dafür. Ergebnis: Aufwendungen von insgesamt rund neun Millionen Euro stehen Einnahmen von rund einer Million Euro gegenüber.
Politikerpensionen sind ein Auslaufmodell; sie gelten nur noch für Regierungsmitglieder und Mandatare, die 1997 bereits im Amt gewesen waren. Das hat zur Folge, dass die Zahl der Bezieher allmählich sinkt: Waren es 2014 noch 53 Ex-Kanzler und –Minister, so sind es im vergangenen Jahr nur noch 50 gewesen. Der Aufwand für sie belief sich auf 7.003.796,14 Euro, also rund 140.000 Euro im Schnitt. Zusätzlich gab es noch 30 Versorgungsbezüge für Hinterbliebene, die sich mit 2.079.223,27 Euro zu Buche schlugen.
Zumal keine Aktivpolitiker mehr nachrücken, versiegen die Einzahlungen allmählich. 2014 waren noch exakt 29,14 Euro an Beitragsleistungen zusammengekommen; im vergangenen Jahr waren es erstmals „null“. Zumindest aber müssen die Pensionsbezieher einen „Pensionssicherungsbeitrag“ leisten; dieser betrug zuletzt 1,06 Millionen Euro.
Gesamtaufwendungen von rund neun Millionen Euro stehen damit unterm Strich Einnahmen von einer Million gegenüber. Sprich: Acht Millionen müssen aus dem Budget finanziert werden.