Pensionsreform im Blindflug

BERICHT. Wer länger arbeitet als notwendig, soll belohnt werden. Die Kosten fürs System sind jedoch offen. 

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BERICHT. Wer länger arbeitet als notwendig, soll belohnt werden. Die Kosten fürs System sind jedoch offen.

Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter von 60 (Frauen) bzw. 65 (Männer) hinaus arbeitet, soll in dieser Zeit nur den halben Versicherungsbeitrag zahlen. Ein Anreiz also, sich später zur Ruhe zu setzen. Die Sache hat jedoch zwei Haken – einen für den, der auf einen vermeintlichen Bonus setzt; und einen fürs Pensionssystem.

Wer den halben Versicherungsbeitrag zahlt, hat netto nicht entsprechend mehr in der Tasche. Grund: Es erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Unterm Strich könnte der erhoffte Bonus also recht bescheiden ausfallen.

Für das Pensionssystem hat die Sache kostenmäßig unter Umständen nur eine aufschiebende Wirkung: Vorübergehend fallen Pensionszahlungen, also Ausgaben, weg. Auf der anderen Seite aber gibt es verhältnismäßig niedrige Beitragseinnahmen und über kurz oder lang höhere Pensionsansprüche zu befriedigen; wer länger arbeitet, bekommt an Ende schließlich mehr.

Es kann nicht beurteilt werden, ob die vorgeschlagenen Regelungen zu einer „Nettobelastung“ des Pensionssystems führen werden. (Rechnungshof)

Genaueres dazu weiß man jedoch nicht. Und das wird vom Rechnungshof in einer Stellungnahme zum entsprechenden Begutachtungsentwurf des Sozialministeriums kritisiert: „Die Erläuterungen gehen davon aus, dass „ein Sechstel jener Personen, die jetzt neben dem Bezug einer Alterspension arbeiten (ca. 2.000 Fälle) den Pensionsantritt aufschieben würde“, legen aber die Ausgangsgrundlagen und Annahmen dazu nicht weiter dar und enthalten auch keine gesonderte Angabe der nach den Erläuterungen zu erwartenden höheren Pensionszahlungen. Darüber hinaus enthalten die Erläuterungen keine weiteren Angaben zu der potenziell betroffenen Personengruppe wie etwa über die branchenmäßige Zugehörigkeit oder das entsprechende Lohn- bzw. Pensionsniveau.“

Und weiter: „Da auch die finanziellen Auswirkungen der übrigen vorgeschlagenen Regelungen lediglich für einen Zeitraum von fünf Jahren dargestellt werden, kann auch im Zusammenhang mit diesen vorgeschlagenen Regelungen aufgrund der Erläuterungen nicht beurteilt werden, ob die vorgeschlagenen Regelungen zu einer „Nettobelastung“ des Pensionssystems führen werden.“

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