BERICHT. WKO-Präsident kritisiert Ausmaß und Zeitpunkt – „Externe Kosten“ könnten im Übrigen nicht nur Schwerverkehr angelastet werden.
Zum Abschied als Verkehrsminister hat Alois Stöger (SPÖ) einen Begutachtungsentwurf für eine Lkw-Maut-Novelle vorgelegt, gegen die die Wirtschaftskammer Sturm läuft. Damit fertig werden muss Stögers Nachfolger Gerald Klug (SPÖ). In der Sache geht es um die Überwälzung „externer Kosten“, die durch Luftverschmutzung und Lärmbelästigung entstehen, auf den Schwerverkehr. Und zwar ausschließlich auf diesen. Für Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen wird sich nichts ändern.
Die vorgesehene „Internatislierung externe Kosten“ müsse aus „grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden“, lassen Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und –Generalsekretärin Maria Hochhauser in einer schriftlichen Stellungnahme wissen: Negativ werde insbesondere gesehen, dass Österreich in dieser Frage „eine Vorreiterrolle“ einnehmen solle. Abgesehen davon „müsste den politischen Entscheidungsträgern die derzeit allgemein bestehende Problematik des geringen Wirtschaftswachstums verbunden mit den negativen Folgen von Kostensteigungen (…) bewusst sein. Hier wäre es angebracht gewesen, zuerst eine wirtschaftliche Erholung abzuwarten und erst in der Folge über die Anrechnung der externen Kosten nachzudenken.“
Angerechnet werden sollen unser anderem die Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung. Was Leitl und Hochhauser nur zum Teil akzeptieren wollen: „Laut einer Studie der Schweizer PROGTRANS aus dem Jahr 2013 werden nur knapp 25 Prozent der externen Kosten vom Schwerverkehr verursacht. Es ist daher darauf zu achten, dass von den externen Kosten des Straßenverkehrs nur jener Anteil in die „Mautkalkulation“ einfließt, der auch tatsächlich von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht verursacht wird.“
Auch die Berücksichtigung der Kosten verkehrsbedingter Lärmbelastung sei „äußerst kritisch zu hinterfragen“. Begründung: „Ob angesichts der ASFINAG-Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen jene Rechtfertigung gegeben ist, die eine generelle Einhebung von „externen“ Lärmkosten rechtfertigt“, bezweifelt die Wirtschaftskammer jedenfalls.