Kompetenzproblem bei Hitler-Geburtshaus?

BERICHT. Innenministerium komme keine Zuständigkeit zur Liegenschaftsverwaltung zu, meint das Finanzressort. 

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BERICHT. Innenministerium komme keine Zuständigkeit zur Liegenschaftsverwaltung zu, meint das Finanzressort.

Das Innenministerium möchte die derzeitige Besitzerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn enteignen. Und zwar „zur dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes“, wie es im entsprechenden Gesetzes-Begutachtungsentwurf heißt. Ressortchef Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat sich bereits dafür ausgesprochen, das Gebäude abzureißen. Das Finanzministerium ortet nun jedoch ein Kompetenzproblem.

Eine Hürde, die einen Abriss erschweren könnte, will das Innenministerium in dem Gesetz gar nicht erst aufkommen lassen; damit gemeint ist der Denkmalschutz: Behördliche Anordnungen zur Erhaltung der auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude stünden der künftigen Nutzung nicht entgegen, heißt es in dem Begutachtungsentwurf.

Etwas anderes ist laut Finanzministerium jedoch übersehen worden: Gemäß Bundesministeriengesetz komme dem Bundesministerium für Inneres „keine Kompetenz in Angelegenheiten der Verwaltung von Bauten und Liegenschaften für die Republik Österreich zu“. Daher werde angeregt, das dafür zuständige Wirtschaftsministerium damit zu betrauen.

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