BERICHT. Noch erhalten 38 ehemalige Regierungsmitglieder einen Ruhebezug von deutlich mehr als 8000 Euro brutto pro Monat.
1997 sind Politikerpensionen abgeschafft worden. Für viele, die damals schon die nötigen Voraussetzungen erfüllt hatten oder ins alte System optierten, sind sie jedoch erhalten geblieben. Im vergangenen Jahr wurden laut einer Anfragebeantwortung von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) an den Neos-Abgeordneten Gerald Loacker für die Pensionen von insgesamt 46 ehemaligen Regierungsmitgliedern 6,8 Millionen Euro aufgewendet. Dazu kamen noch 18 Hinterbliebene, für die insgesamt 1,3 Millionen Euro überwiesen wurden. Durch einen Pensionssicherungsbeitrag kam alles in allem knapp eine Million Euro zurück.
Zum Stichtag 1. Juli 2023 gab es nicht mehr 46, sondern 44 Ex-Regierungsmitglieder mit einem Ruhebezug und nicht mehr 18, sondern 17 Hinterbliebene mit einem sogenannten Versorgungsbezug. Bei immerhin 38 der 44 ehemaligen Regierungsmitglieder belief sich der Bezug auf mehr als 8.190 Euro brutto pro Monat (exkl. Pensionssicherungsbeitrag). 8.190 Euro entsprechen 140 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Die Versorgungsbezüge für die Hinterbliebenen sind durchwegs geringer, die meisten betragen zwischen 4095 und 8190 Euro.
Aktives Regierungsmitglied mit einem Anspruch auf eine Politikerpension gibt es keines mehr. Das letzte war der vor sieben Jahren zurückgetretene Altkanzler Werner Faymann (SPÖ), wie ORF.AT hier einmal berichtet hat: „Er war seit Mitte der 1980er Jahre politisch aktiv und blieb daher automatisch im alten Pensionsmodell.“