ANALYSE. Warum es sich die Regierung mit ihrem Einsparungsauftrag an die AUVA letzten Endes nur selbst schwer macht.
Die Milliarde, die die Bundesregierung durch die Sozialversicherungsreform zugunsten einer Leistungsverbesserung für Herr und Frau Österreicher umschichten möchte, findet sich nicht im Ministerratsvortrag von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Damit fehlt schon einmal eine verbindliche Zielsetzung, die über Ankündigungen auf Pressekonferenzen hinausgeht. Kein Wunder: Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hat im ORF-Report Zweifel angemeldet, dass bis 2023 insgesamt eine Milliarde Euro in der Verwaltung geholt werden kann.
Sehr konkret ist die Regierung zahlenmäßig, was ein Ultimatum an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betrifft: Sie hat bis 31. August dieses Jahre vorzulegen, wie sie die 500 Millionen Euro pro Jahr einzusparen gedenkt, die über eine Beitragssenkung nicht an die versicherten Arbeitnehmer, sondern an die Arbeitgeber weitergereicht werden sollen; die dem System also effektiv entnommen werden sollen.
Diese Summe ist schon einmal grundsätzlich bemerkenswert: Die eine Milliarde Euro, die bei den Sozialversicherungen ansonsten umgeschichtet werden soll, entspricht nur gut 200 Millionen Euro pro Jahr – und damit nicht einmal der Hälfte dessen, was die AUVA allein zusammenbringen soll.
Die AUVA hat jedoch eine zusätzliche Herausforderung: Sie wird laut Ministerratsvortrag geradezu ermuntert, einen Teil ihrer Einsparungen z.B. auf die Krankenversicherungsträger abzuwälzen (dazu könnten mehr als 100 Millionen Euro für die Behandlung von Freizeitunfällen gehören). Die Krankenversicherungsträger sollen jedoch ohnehin schon sparen.
Im Regierungsauftrag an die AUVA heißt es wörtlich: „Potentiale, die nicht im eigenen Wirkungsbereich (der AUVA; Anm.) liegen, sind hinsichtlich notwendiger gesetzlicher und nur im Verhandlungsweg mit anderen Sozialversicherungsträgern oder Gebietskörperschaften zu erreichenden Veränderungen, ebenfalls bis 31.08.2018 der Bundesregierung transparent zu machen.“ Nachsatz: „Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die ÖGK- bzw. die Pensionsversicherungsanstalt überzuführen.“
Das wiederum wird der Regierung zu schaffen machen: Letzten Endes muss – z.B. über entsprechende Gesetze – immer auch sie dafür sorgen, dass die 500 Millionen Euro Beitragssenkung für die Arbeitgeber möglich werden. Und dazu gibt es auf die Schnelle nur drei Möglichkeiten, nachdem kein Personalabbau durch Kündigungen erfolgen soll: Höhere Abgänge bei den Sozialversicherungen; Ausgleich über zusätzliche Steuermittel; oder Leistungskürzungen, wie sie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zuletzt ausdrücklich ausgeschlossen hat.