BERICHT. „ORF-Gagen“ werden zum großen Thema gemacht. Die Europaratsforderung, Vermögen von Regierungsmitgliedern und ihren Mitarbeitern offenzulegen, wird dagegen nicht einmal ignoriert.
Hans Rauscher sei Dank: Er halte „das ganze Getöse um die Supergagen im ORF, das von allen politischen Parteien und manchen Zeitungen betrieben wird, für nichts anderes als den Versuch, eine unangenehme Institution der demokratischen Öffentlichkeit politisch in den Griff zu bekommen beziehungsweise als Zeitung auf einer populistischen Welle zu reiten“, schreibt er im „Standard“.
Es ist wirklich erbärmlich: Hier geht es nicht um die Farge, wie viel ein ORF-Mitarbeiter, eine ORF-Mitarbeiterin verdienen soll, hier geht es darum, Spitzenverdiener:innen vorzuführen und damit sie und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren.
Das kann man so einfach behaupten, weil es sich um einseitige, willkürliche Transparenz handelt. Türkise zeichneten unter Verantwortung von Ex-Medienministerin Susanne Raab verantwortlich dafür. Dass ihr Nachfolger Andreas Babler (SPÖ) mitspielt und im Sinne des Zeitungsboulevards Kürzungen fordert, macht die Sache nicht besser. Im Gegenteil.
Wo ist denn die Transparenz für Amtsträgerinnen und Amtsträger in der Politik? Für Abgeordnete, die einen weiteren Beruf ausüben dürfen, gibt es eine solche nur in Bezug auf Einkommen und ist bescheiden. Angegeben werden müssen nur „Einkommenskategorien“. Zum Beispiel „über 12.000 Euro“. Das können dann 12.001 Euro pro Monat genauso sein wie ein Vielfaches davon. Vermögen werden erst gar nicht erwähnt.
Das wäre jedoch wichtig. „Greco“, die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption, fordert Österreich dazu auf, umfassende Transparenz walten zu lassen. Es liegt schriftlich vor und wird nicht einmal ignoriert.
„Greco“ geht es um höchste Entscheidungsträger. Bei ihnen bzw. bei Regierungsmitgliedern, die daneben keinen Beruf ausüben dürfen, ist es derzeit so, dass sie der Rechnungshofpräsidentin innerhalb von drei Monaten nach Amtsantritt sowie in weiterer Folge jedes zweite Jahr und nach Ausscheiden aus dem Amt ihre Vermögensverhältnisse (Liegenschaften, Kapitalvermögen, Unternehmen und Anteilsrechte an Unternehmen sowie Verbindlichkeiten) offenzulegen haben.
Für Generalsekretäre und Kabinettsmitarbeiter in den Ministerien gibt es diese Form der Meldepflicht nicht, wie „Greco“ kritisiert. Das alles sei daher „ungenügend“ und müsste „weiter ausgebaut werden, um ein nützliches Instrument zur Verhinderung und Aufdeckung von illegaler Bereicherung und Interessenkonflikten von Regierungsmitgliedern zu sein“.
Konkrete Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption: „Das bestehende System zur Abgabe von Vermögenserklärungen für alle Personen, die mit Top-Exekutivfunktionen betraut sind (einschließlich der Generalsekretäre und Kabinettsmitarbeiter), weiterzuentwickeln, indem (i) die Kategorien der offenzulegenden Vermögenswerte erweitert werden und eine genauere Aufschlüsselung vorgesehen wird; (ii) die elektronische Übermittlung von Vermögenserklärungen vorgeschrieben wird; (iii) Vermögenserklärungen veröffentlicht werden; und (iv) die Aufnahme finanzieller Informationen über Partner und unterhaltsberechtigte Familienangehörige in diese Erklärungen in Betracht gezogen wird (wobei letztere Informationen nicht unbedingt veröffentlicht werden müssen).“
Während „ORF-Gagen“ zum großen Thema gemacht werden, wird das jedoch wie gesagt nicht einmal ignoriert.