ZAHLEN ZUM TAG. Mit einer stärkeren Erhöhung der Ausgleichszulage setzt diese Regierung eine alte Praxis fort.
Wenn‘s so weitergeht, kann man die Pensionsversicherung abschaffen und allen, die ein gewisses Alter erreicht haben, einen gewissen Fixbetrag überweisen: Seit Jahren werden kleinere Pensionen immer wieder stärker „angepasst“ als höhere. Auch diese Regierung hat sich nun dazu entschlossen.
Sehr schön nachvollziehen lässt sich die Annäherung der Pensionen aneinander unter anderem über die Entwicklung der Ausgleichszulage. Das ist eine Art Mindestsicherung, die steuerfinanziert jedem garantiert ist und die umgangssprachlich als „Mindestpension“ bezeichnet wird.
Der Rechnungshof hat in einem Bericht ein paar Zahlen dazu geliefert: Der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage ist demnach in den vier Jahrzehnten von 1973 bis 2013 um durchschnittlich rund 4,8 Prozent angehoben worden. Die Pensionen insgesamt seien jedoch nur um dreieinhalb Prozent gestiegen. Die Teuerung war mit 3,2 Prozent noch etwas niedriger.
Aktuell beträgt die Mindestpension bzw. der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende 909,42 Euro. Das ist selbstverständlich verdammt wenig zum Leben, damit kein Missverständnis aufkommt.
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