ZAHLEN ZUM TAG. Gesetzliche Kostenobergrenze ist in Niederösterreich sehr großzügig bemessen. Wobei: In Relation ist sie in Wien sogar noch höher.
Die Möglichkeiten eines Landtags mögen viel kleiner sein als die des Nationalrats, realpolitisch ist die Bedeutung von Landtagswahlen aber nicht entsprechend kleiner als die von Nationalratswahlen. Das zeigt sich gerade am Beispiel Niederösterreich: Für die ÖVP geht es hier um ein Kernland, von Asyl bis hin zu Ausgleichsmaßnahmen zur Teuerung bemüht sich Bundeskanzler Karl Nehammer daher, zu liefern, was seiner dortigen Parteifreundin, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, nützen könnte.
Die Bedeutung von Landtagswahlen zeigt sich auch im Aufwand, der dafür betrieben wird. Es gibt „millionenschwere“ Kampagnen. In Niederösterreich beträgt die gesetzliche Obergrenze, die Parteien ausschöpfen dürfen, sechs Millionen Euro. 2018 wendete die ÖVP sogar noch mehr auf, wie das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet.
Pro wahlberechtigter Person entsprechen die sechs Millionen nun 4,66 Euro. Zum Vergleich: Bei Nationalratswahlen mit fünf Mal mehr Wahlberechtigten beträgt die Obergrenze „nur“ sieben Millionen Euro, was hier 2019 1,09 Euro pro Kopf entsprach.
Einzigartig sind die niederösterreichischen Verhältnisse allerdings nicht. Im SPÖ-dominierten Wien lag die Obergrenze bei der Gemeinderatswahl 2020 ebenfalls bei sechs Millionen Euro. Dort gab es aber um rund 200.000 weniger Wahlberechtigte als nun in Niederösterreich. Der maximal erlaubte Pro-Kopf-Betrag belief sich sogar auf 5,31 Euro.