ANALYSE. Die Sicherheitskräfte sind in der Terrorbekämpfung einmal erfolgreich und der Vizekanzler fordert gleich neue Überwachungsmöglichkeiten. Das ist durchsichtig.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, hätte sich seine Mahnung im Ö1-Mittagsjounral vom vergangenen Samstag ganz offensichtlich sparen können: Man möge unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung nicht ständig die Grundrechte einschränken, warnte er; den Behörden stünden genügend Möglichkeiten zur Verfügung. Kaum hatte Holzinger das festgestellt, sprach sich Vizekanzler und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner dafür aus, Grundrechte weiter einzuschränken; Videoüberwachung solle ausgebaut und die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden. Zumindest bei ihm sind die Worte des Verfassungsgerichtshofpräsidenten also nicht angekommen.
Die Forderung Mitterlehners wird nicht besser, wenn man parteipolitische Motive in Rechnung stellt und vor allem den Anlass dafür berücksichtigt; im Gegenteil, das machen sein Verhalten noch durchsichtiger: In Wien wurde ein 17-jähriger Terrorverdächtiger festgenommen. Soviel öffentlich bekannt ist, hat er den IS unterstützt und einen Anschlag in der Bundeshauptstadt geplant. Dass es der Polizei gelungen ist, den Mann rechtzeitig aufzuspüren, spricht zunächst einmal für sie und ihre Instrumente.
Für Schlussforderungen ist es jedoch verfrüht. Dazu wäre eine Bilanz zu diesem Fall nötig und vor allem auch eine Evaluierung der Überwachungsmöglichkeiten, die von Sicherheitskräften und Hütern des Rechtsstaates gleichermaßen durchgeführt wird. Sonst gerät dieser vollends unter die Räder.