Parteiengesetz: Vorsicht, Nebelgranaten

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BERICHT. Vom Unabhängigen Transparenz-Senat kommt eine vernichtende Stellungnahme zu den türkis-grünen Reformplänen: Umgehungskonstruktionen würden begünstigt werden.

Ein „modernes Parteiengesetz“ und vor allem „Transparenz“ hatten ÖVP und Grüne im Regierungsprogramm in Aussicht gestellt. Ende April legten die Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) nach langwierigen Verhandlungen einen Entwurf dazu vor – der offenbar nicht hält, was versprochen worden ist. Vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, der vom ehemaligen Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes, Wolfgang Pallitsch, geführt wird, ist nun jedenfalls eine vernichtende Stellungnahme gekommen. Umgehungsmöglichkeiten sollen demnach begünstigt werden. Im Übrigen scheint das Gesetzeswerk insofern furchtbar schlampig zu sein, als es in Teilen unpräzise ist.

Konkret schreibt der Senat: „Etliche der neuen Bestimmungen weisen nicht den für eine gesetzmäßige Vollziehung erforderlichen Grad an Bestimmtheit und Klarheit auf. Aus rechtsstaatlicher Sicht erscheint insbesondere im Hinblick auf die bei gesetzwidrigem Handeln drohenden Sanktionen eine gründliche Überarbeitung geboten.“ Auffallend sei ferner, „dass der Entwurf in diversen grundlegenden Fragen nicht oder nicht ausreichend auf die bisherige, nunmehr schon beinahe 10-jährige Entscheidungspraxis des UPTS (Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats; Anm.) Bedacht nimmt und Umgehungskonstruktionen begünstigt.“

Verwundert zeigt sich der Transparenz-Senat darüber, dass „zweckgebundene Förderungen öffentlichrechtlicher Körperschaften“ nicht als Parteispenden angesehen werden sollen. Betreffen würde das etwa „die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten durch eine Gemeinde für den Seniorenklub einer Partei, eines Seegrundstückes durch ein Bundesland für die Jugendorganisation einer bestimmten Partei“. Der Senat habe derartige Fälle bisher als unzulässige Spenden angesehen.

Detail am Rande: Auch die Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbund-Affäre könnte diesbezüglich mehr Sensibilität auf Bundesebene begründen. In diesem Fall geht es ja unter anderem um Unterstützungen eines Landes (z.B. Inserate) zugunsten der Teilorganisation einer Partei. Punkt, Absatz.

Pikant: Aus dem Ottenschläger-Maurer-Entwurf könnte laut Transparenz-Senat herausgelesen werden, dass für Unionsbürger mit Wohnsitz in Österreich keine Parteispenden-Obergrenze gilt. Es erschließe sich dem Senat auch nicht, „welche sachliche Begründung für die Differenzierung bei der Frist zur Rückerstattung bzw. Weiterleitung einer unzulässigen Spende ins Treffen geführt werden könnte.“ Konkret: Es sei „etwa nicht nachvollziehbar, warum ein Spendenempfänger bei einer weit über dem Schwellenwert liegenden (und daher unzulässig hohen) Spende 4 Monate für die Rückzahlung zuwarten können sollte, während er bei einer grundsätzlich verbotenen Spende die Weiterleitung unverzüglich vornehmen muss.“

Probleme für sich selbst befürchtet der Transparenz-Senat im Hinblick auf Fristen. In diesem Zusammenhang verweist er ausdrücklich auf den noch immer nicht veröffentlichen Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Jahr 2019. Zumal künftig der Rechnungshof mehr Prüfmöglichkeiten haben soll, könnte dies letzten Endes „zu Lasten der nachfolgend dem Senat noch verbleibenden Entscheidungsfrist“ gehen. Er erachtet dies „als dem Anliegen einer umfassenden Aufklärung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde abträglich“. Andererseits: Vielleicht ist genau dies beabsichtigt.

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