ZAHLEN ZUM TAG. Zuwendungen an Parteien werden zusätzlich auch aufgrund der EU-Wahl ausgeweitet.
„Wir wollen im System sparen und dazu sollen auch die Parteien einen Beitrag leisten“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Anfang März. Vizekanzler Heinz-Christian Strache assistierte: „Daher ist es angebracht, dass wir hier mit gutem Beispiel vorangehen und diese fünfprozentige Erhöhung der Parteienförderung einsparen.“ Dabei ist, wie den darauffolgenden Erläuterungen zu einer entsprechenden Gesetzesänderung zu entnehmen ist, ohnehin nicht sicher gewesen, ob eine Anpassung bereits heuer oder erst im kommenden Jahr fällig ist.
Wie auch immer: Für 2019 ist sie nun fix budgetiert. Die Zuwendungen an die Parteien haben sich bisher auf knapp 30 Millionen Euro belaufen. Das sollen sie auch heuer tun. 2019 wird es sich laut Bundesvoranschlag aber um 41 Millionen Euro handeln. Wofür neben der Wahlkampfkostenrückerstattung zur EU-Wahl ausdrücklich die „Valorisierung der Parteienförderungen“ ausschlaggebend sein wird.
Wahlkampfkostenrückerstattungen wurden vor sechs Jahren weitestgehend abgeschafft; für Wahlen zum Europäischen Parlament wurden sie beibehalten.
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