Parteien schwimmen im Geld

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ANALYSE. Was für andere selbstverständlich ist, gibt es für Parteiakademien nicht: Sie dürfen Förderungen behalten. Auch in Millionenhöhe.

Abschnitt 17 des Förderhandbuches der Stadt Wien widmet sich der Rückzahlung von Fördermitteln: „Nach ordnungsgemäßer Durchführung und Abrechnung der geförderten Maßnahme sind nicht verbrauchte Fördermittel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes von der/dem Fördernehmer*in zurückzuzahlen“, heißt es da. Und: „Sollte die automatische Rückzahlung nicht bereits in der Förderrichtlinie festgehalten bzw. im Fördervertrag vereinbart worden sein, hat die Förderdienststelle die nicht verbrauchten Fördermittel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zurückzufordern.“

Nicht ganz Unähnliches gibt es in den „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“. Werden mit einer geförderten Sache Gewinne oder Überschüsse erzielt, sind sie der zuständigen Abwicklungsstelle anzuzeigen und ist diese auf Verlangen daran zu beteiligen.

Parteiakademien müssen Fördermittel hingegen nicht zurückzahlen. Es gebe keine Verpflichtung dazu, stellt der Rechnungshof fest. Und zwar in einem Bericht, in dem er sich den Verhältnisse wieder einmal widmet. Vor ein paar Jahren hatte er das schon einmal getan und ist draufgekommen, dass die Akademien von ÖVP und Co. auf nicht verbrauchten Fördermitteln in Höhe von 1,1 Millionen Euro sitzen.

Im Laufe der Zeit ist die Summe eher stark gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass sie in der Pandemie nur eingeschränkt tätig sein konnten. 2022 belief sich die Summe nicht verbrauchter Förderungen auf 4,1 Millionen Euro.

Der größte Teil davon entfiel auf das sozialdemokratische Renner-Institut (1,8 Millionen Euro), gefolgt vom grünen „Freda“-Institut (rund 800.000 Euro). Bei den Akademien von FPÖ, ÖVP und Liste Pilz ging es jeweils um etwas weniger als eine halbe Million, beim NEOS-Lab um vergleichsweise bescheidende 134.000 Euro.

Die 4,1 Millionen Euro entsprachen damals rund 40 Prozent der gesamten Parteiakademienförderung in einem Jahr. Trotzdem sei die Förderung in weiterer Folge auf zwölf Millionen Euro erhöht worden, wie der Rechnungshof extrakritisch anmerkt.

So oder so empfiehlt er dem zuständigen Bundeskanzleramt, die Sache zu regeln. Und zwar pragmatisch, wie es scheint: Nicht verbrauchte Fördermittel sollten auch von Parteiakademien zurückbezahlt werden müssen. Dabei sollte es auch Ausnahmen geben. Mittel, die im Sinne der Vorsorge quasi auf die Seite gelegt werden, sollten zum Beispiel unberücksichtigt bleiben davon.

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