KOLUMNE VON LIBERO. Dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer schwebt ein grundlegend anderer Staat vor. Er sieht sich als ein vom Volk gesalbter Bundespräsident, bei dem alles Recht ist.
„Das Recht geht vom Volk aus“ heißt es auf Wahlplakaten von Norbert Hofer. Das ist eine dieser Aussagen, die so logisch und selbstredend daherkommen, dass ihnen ohne weiteres beizupflichten ist. Und die sich geradewegs in das Unterbewusstsein einschleichen. In Kombination mit dem jugendlichen Gesicht des freundlichen Freiheitlichen funktioniert das offenbar gut: Recht hat er, der Hofer! Da sagt einer etwas ganz und gar Selbstverständliches, fast so, als habe man halt Staatstragendes auf das Plakat drucken müssen, damit irgendetwas draufsteht. Schließlich heißt es in Artikel 1 der Verfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“
Doch so harmlos ist das mit dem Volk und dem Recht nicht. Und so simpel, wie der Satz dasteht, ist er auch nicht gemeint. Vielmehr steckt dahinter bewährte freiheitliche Methode: Es wird eine scheinbar eindeutige, unverfängliche Botschaft ausgesandt, die freilich ganz anders gemeint ist. So wird beispielsweise immer wieder mit Ewiggestrigen und Rechtsextremen kokettiert. Enttarnung wird stets als Missverständnis und als Böswilligkeit abgetan.
In der österreichischen Verfassung bezieht sich das vom Volk ausgehende Recht auf die demokratische Republik. Ergänzend dazu regelt Artikel 24, dass die Gesetzgebung des Bundes „der vom ganzen Bundesvolk gewählte Nationalrat gemeinsam mit dem von den Landtagen gewählten Bundesrat“ ausübt. Das Recht geht also in einer repräsentativen Demokratie vom Parlament aus. Doch der FPÖ-Kandidat betreibt nicht Nachhilfe in Verfassungsrecht, der Recht-Volk-Slogan will anders gelesen werden. Er kann sich nur auf Herrn Hofers Amtsverständnis beziehen. Und nach allem, was er dazu bisher im Wahlkampf von sich gegeben hat, darf das als gefährliche Drohung empfunden werden. Hofer stellt unausgesprochen, aber unmissverständlich einen Zusammenhang her: Als einziges direkt gewähltes Organ verkörpert der Präsident das vom Volk ausgehende Recht. Und ab da wird es gefährlich.
Hofer rmacht sich verdächtig, der Vision eines autoritären Systems nachzuhängen, mit einem direkt gewählten, quasi vom Volk gesalbten, mit allem Recht ausgestatteten Bundespräsidenten an der Spitze – dem starken Mann.
Es ist nicht so, wie Herr Hofer in seinen wolkigen, reichlich unpräzisen, bereits mehrmals korrigierten Aussagen suggerieren möchte, dass der Bundespräsident über dem Parlament, der Bundesregierung, der Justiz und überhaupt allem stehe, heute die Regierung entlassen und morgen das Parlament auflösen könne. Er kann eben nicht schalten und walten, wie es ihm beliebt, sondern ist in dem gemäß Verfassung fein ausbalancierten Machtgefüge ein wichtiger, aber nicht übergeordneter Player. Schon gar nicht ist das Recht bei ihm alleine.
Herr Hofer schwebt ein grundlegend anderer Staat vor, eine Art Präsidialrepublik. Er macht sich verdächtig, der Vision eines autoritären Systems nachzuhängen, mit einem direkt gewählten, quasi vom Volk gesalbten, mit allem Recht ausgestatteten Bundespräsidenten an der Spitze – dem starken Mann. Dazu passt die frühere FPÖ-Forderung, die Ämter von Bundespräsident und Bundeskanzler zusammenzulegen, die derzeit verschämt als nicht mehr aktuell dargestellt wird, um im Wahlkampf nicht zu verschrecken.
Gerade angesichts der jüngeren Geschichte Österreichs muss alles Völkische an sich schon suspekt sein. Unter Berufung auf das Volk – oder gar auf „gesundes Volksempfinden“ – lässt sich vieles begründen, auch der demokratisch organisierte Rechtsstaat außer Kraft setzen. Während der Nazi-Herrschaft war das Parlamentsgebäude Gauhaus der NSDAP und Sitz der Wiener Gauleitung. Von hier aus wurde auch die Deportation der Wiener Juden organisiert. Für den Historiker Bertrand Perz war das Haus in dieser Zeit ein „Zentrum der Gewaltherrschaft“. An der Fassade prangte damals in großen Lettern: „Hier regiert das Volk.“
Der Libero ist ein politisch denkender, von Parteien und Interessenvertretungen unabhängiger Bürger.