Absage an direkte Demokratie: SPÖ und ÖVP erweitern ihre Fallhöhe

ANALYSE. Die einstigen Großparteien wollen mit ihren 50,8 Prozent auch in Zukunft nahezu absolut regieren. Das wird sich bitter für sie rächen.

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ANALYSE. Die einstigen Großparteien wollen mit ihren 50,8 Prozent auch in Zukunft nahezu absolut regieren. Das wird sich bitter für sie rächen. 

Die Zeit sei noch nicht reif für mehr direkte Demokratie, ließen die Verfassungssprecher Peter Wittmann (SPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP) in die sommerliche Hitze hinein wissen. Dabei wäre es ohnehin nur um eine Kompromisslösung gegangen, mit der alle hätten leben können. Alle? Nein, SPÖ und ÖVP hätten natürlich Macht abgeben müssen. Und davon sind sie weiter entfernt denn je. Schließlich müssen hart darum kämpfen, das Land noch nahezu absolut regieren zu können. Wenn man so will, sind sie selbst nicht mehr reif mehr direkte Demokratie.

Dass Regierungsparteien über eine Mehrheit auf parlamentarischer Ebene verfügen und damit Gesetze beschließen und Minister stützen können, ist nicht nur nachvollziehbar, sondern sogar sinnvoll. Das sorgt für Stabilität und Handlungsfähigkeit. SPÖ und ÖVP haben eine solche Mehrheit. Gerade noch: 50,8 Prozent erreichten sie bei der letzten Nationalratswahl. Doch ihre Macht geht weit über die parlamentarische Ebene hinaus.

Zu den Besonderheiten Österreichs gehören Verflechtungen, die dafür sorgen, dass die einstigen Großparteien immer Einfluss nehmen können. Das Wunderding heißt Sozialpartnerschaft: Durch sie bilden überwiegend schwarze Arbeitgeber- und meist rote Arbeitnehmervertreter einen entscheidenden Machtfaktor. Allein die 55 Milliarden Euro, die sie in den Sozialversicherungen selbst verwalten, zeugen davon.

Doch auch in anderen Bereichen schaffen es SPÖ und ÖVP mit ihren 50,8 Prozent, bis zu 100 Prozent zu bestimmen. Drei Beispiele:

  • Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden von der Bundesregierung, dem Nationalrat und dem Bundesrat nominiert. Unterm Strich ergibt das ein rot-schwarzes Höchstgericht.
  • Ähnliches gilt für den ORF: Die Stiftungsräte (eine Art Aufsichtsräte) werden von der Bundesregierung, noch einmal der Bundesregierung, diesmal aber „unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der politischen Parteien im Nationalrat“, den Bundesländern und daneben noch dem Publikumsrat und dem Betriebsrat bestellt. Auch das sorgt für eine rot-schwarze Dominanz.
  • Der Generalrat der Nationalbank bzw. dessen Mitglieder werden ebenfalls von der Bundesregierung ernannt. Ergebnis: Rot-Schwarz hat das Sagen.

Das einzige, was sich trotz massiver Wahlverluste in den vergangenen Jahren für SPÖ und ÖVP geändert hat, ist, dass sie die für Verfassungsbestimmungen nötige Zweidrittelmehrheit nicht mehr haben. Doch das ist für sie verschmerzbar; unter diesen Umständen können sie allein eben keine großen Reformen mehr beschließen.

Insgesamt aber haben die beiden Parteien nach wie vor so viel Einfluss wie damals, als sie noch groß waren und 60, 70 Prozent, ja sogar 80 oder noch mehr hielten. Warum also sollen sie selbst auf Macht verzichten? Der zuletzt diskutierte Plan, erfolgreiche Volksbegehren einer Volksbefragung zuzuführen, wäre darauf hinausgelaufen: Zwar wäre das ohnehin schon eine Kompromisslösung gewesen, weil das Ergebnis einer solchen Befragung im Unterschied zu dem einer Volksabstimmung nicht bindend ist; aber der Druck wäre wohl zu groß gewesen, als dass SPÖ und ÖVP eine Bevölkerungsmehrheit hätten ignorieren können.

Doch Macht vernebelt ganz offensichtlich die Vernunft: Denn sie müsste den einstigen Großparteien sagen, dass sie jetzt erst recht anfangen sollten, die Bürger mitreden zu lassen. Tun sie das nicht, wird der Abschied für sie umso heftiger. Anders ausgedrückt: SPÖ und ÖVP müssen nur noch ein paar Prozentpunkte verlieren, und es kommt ihnen schlagartig auch ein großer Teil der Macht abhanden, die sie bis zuletzt gerade noch halten konnten. Dazu muss nur eine andere Partei in die Regierung kommen, die dann halt nicht nur über Gesetze mitbestimmt, sondern auch über Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, des ORF-Stiftungsrates der Nationalbankführung und vieles andere mehr.

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