Parlament lässt „Liken“

BERICHT. Neuerung auf Website: Bei Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen ist neuerdings eine Zustimmung möglich. 

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BERICHT. Neuerung auf Website: Bei Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen ist neuerdings eine Zustimmung möglich.

Die Sache erinnert stark an soziale Medien: Auf der Website des Parlaments ist es neuerdings möglich, Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen zu „liken“, also zu unterstützen. Für eine Berücksichtigung kann es freilich weiterhin keine Gewährleistung geben.

Bürgerbeteiligung ermöglichen ist das eine, ernst nehmen das andere: Zum Begutachtungsentwurf für eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (Stichwort „Staatstrojaner“) hatte es zuletzt 9035 Stellungnahmen gegeben – überwiegend gleichlautende wie ablehnende. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zeigte wenig Verständnis dafür und bezeichnete Kritik am Paket letztlich gar als „Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher“.

Auf der Website des Parlaments wurden nun Barrieren für die Bürgerbeteiligung beseitigt: Begutachtungsentwürfe und Stellungnahmen werden nicht nur wie bisher veröffentlicht. Es wird auch ausdrücklich auf ein Formular hingewiesen, über das jede Bürgerin und jeder Bürger, der sich registriert, eine Stellungnahme („max. 2500 Zeichen“) einbringen kann.

Außerdem ist es möglich, zu bereits veröffentlichten Stellungnahme eine Zustimmung zu erteilen; ausgewiesen ist das mit einem Symbol, das eine Hand mit erhobenem Daumen zeigt.

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