BERICHT. Und wenn das Regierungsprogramm umgesetzt wird, dann dauert es überhaupt noch länger.
Die Abschaffung bzw. Entschärfung der Kalten Progression ist im Stabilitätsprogramm bis 2021 nicht eingepreist, wie der parlamentarische Budgetdienst feststellt und dieSubstanz.at berichtete. In einer Anfragebeantwortung nennt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nun gegenüber dem Grünen-Abgeordneten Bruno Rossmann Details. Demnach wird die geplante Maßnahme frühestens 2021 erstmals wirksam.
Mit dem Regierungsprogramm 2017/2018 haben SPÖ und ÖVP vereinbart, die Kalte Progression zumindest für die ersten zwei Tarifstufen voll abzugelten. Und zwar dann, wenn eine Inflation von mindestens fünf Prozent zusammengekommen sind. Gezählt werden soll ab 1. Jänner 2019.
Ab 2021 würde somit erstmalig die kalte Progression ausgeglichen werden. (Schelling)
Finanzminister Schelling hat diese Pläne für sich und seine Partei etwas abgeändert. Die Gesetzesänderung zur automatischen Inflationsanpassung soll demnach zum Beispiel schon mit 2018 wirksam werden; ein Jahr früher also. Wenn Schelling damit durchkommt (was noch offen ist), wäre die Fünf-Prozent-Grenze aller Voraussicht nach „im Jahr 2020 überschritten“, wie er in der Anfragebeantwortung berichtet: „Das heißt ab 2021 würde somit erstmalig die kalte Progression in einer Höhe von 1,1 Milliarden Euro ausgeglichen werden.“
>> dieSubstanz.at gleich dann lesen, wenn die Texte noch frisch sind >> Zum Newsletter (Gratis)