BERICHT. Rechnungshof der Stadt übt massive Kritik an der Vorgangsweise des Stadtamtes: Geldmittel erhöhten lediglich den Gewinn einer nicht gemeinnützigen GmbH.
Sportförderungen sollten in Wien nur an Organisationen ausgeschüttet werden, die gemeinnützt sind; so sehen es die Richtlinien der zuständigen Magistratsabteilung 51 (Sportamt) vor. Ernst nimmt sie das nach Ansicht des Rechnungshofes der Stadt jedoch selbst nicht immer. So wurde die hochprofitable Österreichische Frauenlauf GmbH im Prüfzeitraum 2011 bis 2013 gleich drei Mal mit 45.000 Euro bedacht. Damit, so der Rechnungshof, habe sich „lediglich der Gewinn der nicht gemeinnützigen GmbH erhöht“ – und seien für die Durchführung des Projekts, also der gleichnamigen Laufveranstaltung,, „nicht erforderlich gewesen.“ Zum 31. Dezember 2013 betrug der Bilanzgewinn der GmbH laut Firmenbuch rund 590.000 Euro.
Zumal es das Sportamt laut Rechnungshof aber auch mit Antragsfristen (sie wurden in keinem der untersuchten Jahre eingehalten) oder Nachuntersuchungen nicht genau genommen hat, sehen sich die Prüfer zu einer scharfen Rüge gezwungen: „Die Magistratsabteilung 51 wurde darauf hingewiesen, dass sich eine Abrechnungsprüfung nicht auf die bloße Entgegennahme des Abrechnungsformulars und dem Abstempeln von Belegen in der Förderungshöhe beschränken darf.“
Die Österreichische Frauenlauf GmbH finanziert sich zum Teil auch über Sportartikelhandel. Dass sie die Laufveranstaltung selbst über eine nicht gemeinnützige Gesellschaft organisiere, habe sie dem Sportamt mitgeteilt, wird sie in dem Rechnungshofbericht zitiert. Nach ihrer Auffassung sollte es sich bei der den Geldmitteln der Stadt im Übrigen „weniger um eine Förderung, als vielmehr um eine Abgeltung für die für die Stadt Wien erbrachte Werbeleistung handeln“. Seitens der MA 51 sei jedoch immer wieder darauf hingewiesen worden, „dass die Stadt das Projekt unterstützen will, dies aber nur in Form einer Förderung möglich wäre“.
Der Rechnungshof zeigt sich in seinem Bericht nicht nur über die Anschaffung eines PKW um immerhin 30.075 Euro verwundert.
Ungeachtet dessen schaute sich der Rechnungshof die Unterlagen der Österreichischen Frauenlauf GmbH genauer an und zeigt sich in seinem Bericht nicht nur über die Anschaffung eines PKW um immerhin 30.075 Euro verwundert, sondern auch über einen Reise- und Fahrtaufwand von bis zu 17.900 Euro im Jahr 2013: „Diese nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien für eine zweitägige Veranstaltung zu hohen Ausgaben ergaben sich vor allem durch die Kosten zahlreicher Städte-Aufenthalte von bis zu sechs Personen“, heißt es im Bericht. Die GmbH vereidigte sich jedoch: „Bei all diesen Besuchen ging es um die Weiterentwicklung des Österreichischen Frauenlaufs. Ziel ist es, mit einer Veranstaltung, die am Puls der Zeit ist, noch mehr Frauen und Mädchen aus dem Ausland nach Wien zu holen und damit auch wieder die Umweg Rentabilität, die Nächtigungszahlen und den Werbewert für die Stadt zu erhöhen.“