Sozialversicherungen: Ländern und Gemeinden bleibt Sonderklasse

BERICHT. Krankenfürsorgeanstalten sind von der geplanten Zusammenlegung nicht betroffen.

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BERICHT. Krankenfürsorgeanstalten sind von der geplanten Zusammenlegung nicht betroffen.

Man kann darüber streiten, wie viele Sozialversicherungen es in Österreich gibt. Zusätzlich zu den 21, die nun zu fünf zusammengelegt werden, gibt es jedenfalls noch 15 Krankenfürsorgeanstalten für Gemeinde- und in zwei Fällen auch Landesbedienstete. Sie sind von den Reformplänen nicht weiter betroffen, bleiben also bestehen.

Versicherter ist nicht gleich Versicherter. Wie dieSubstanz.at hier und die Rechercheplattform addendum ausführlicher hier ausführt, bestehen Unterschiede. Und dabei wird es selbst innerhalb des öffentlichen Dienstes auch in Zukunft bleiben, sofern die Regierung bei ihren Reformplänen bleibt: Summa summarum existieren in Österreich nach wie vor 15 weniger bekannte Krankenfürsorgeanstalten – nämlich für Beamte und Bedienstete der Städte Wien, Baden, Linz, Steyr, Wels, Graz, Villach, Salzburg und Hallein sowie die (übrigen) Gemeinde- und Landesmitarbeiter in Oberösterreich und Tirol.

„Die Allgemeinheit kostet das hunderte Millionen Euro.“ Rechercheplattform addendum

Die Fürsorgeeinrichtungen sicherten ihren Angehörigen „Top-Leistungen“, analysierte addendum im Frühjahr: „Sie kassieren hohe Zuzahlungen zu Zahnkronen, liegen im Spital nicht in der Allgemeinen Klasse und bekommen Massagen und Psychotherapie sozusagen auf Krankenschein. Die Allgemeinheit kostet das hunderte Millionen Euro. Wie Addendum-Berechnungen zeigen, könnte jeder krankenversicherte Österreicher um 21 Euro mehr Leistungen pro Jahr erhalten, wenn diese Privilegien abgeschafft werden.“ Das ist nun jedoch nicht geplant.

Im Begutachtungsentwurf zur Kassenzusammenlegung, der den Titel „Sozialversicherungs-Organisationsgesetz“ trägt, ist nur einmal von einer Fürsorgeanstalt die Rede; und dabei geht es darum, dass sie von der Auflösung einer Betriebskasse betroffen ist: „Das zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorhandene Vermögen und die Verbindlichkeiten der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe, abzüglich des in Abs. 9 genannten Betrages, gehen entsprechend des Versichertenstandes zum Stichtag 31. Dezember 2019 auf die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau über.“

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