BERICHT. Und wenn sie vom Reden auch einmal zum Tun kommen möchte, muss sie irgendwann halt Oppositionsvertreter einbinden. Es hilft nix.
Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen. Sie will „Österreich neu bauen“. So heißt denn auch das Projekt, das im Ministerrat bereits verabschiedet und mit Mai 2018 auch offiziell gestartet worden ist. Abgeschlossen werden soll es im Sommer 2022. Zuständig ist Reformminister Josef Moser (ÖVP). So ambitioniert das Ziel klingt, so vage sind die Inhalte. Was darüber hinaus noch fehlt: Eine Einbindung von Oppositionsvertretern. Ohne sie wird eine Beschussfassung vieler Maßnahmen aufgrund nötiger Zweidrittelmehrheit auf parlamentarischer Ebene nicht möglich sein.
Fünf „Kerninhalte“ soll „Österreich neu bauen“ haben, wie einer Beilage zum entsprechenden Ministerratsvortrag zu entnehmen ist:
- Strukturreform sicherstellen: Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammenführen
- Leistungsportfolio evaluieren: Aufgabenkritik durchführen, Ressourcenoptimierung sicherstellen, Verwaltungsinnovationen entwickeln
- Verwaltungsreorganisation durchführen: Behördenstruktur verbessern, Benchmarking von Ressorts und Gebietskörperschaften einführen, Verwaltungsprozesse optimieren
- Deregulierung vorantreiben: „Better Regulation“ fördern: Veröffentlichungs-, Berichts-, und Meldepflichten reduzieren, Verfahrensbeschleunigungen umsetzen
- Förderwesen optimieren: Kompetenzen zwischen Gebietskörperschaften abgrenzen, Gesamt-Förderdatenbank umsetzen, vermehrte Schaffung gemeinsamer Abwicklungsstellen
„Zentrale Bereiche staatlichen Handelns, die wichtige Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger berühren – Gesundheitswesen, Bildung, Pflege – leiden derzeit an Ineffizienz“, heißt es in den Erläuterungen: „Die Ursachen dafür liegen unter anderem in der vorherrschenden Kompetenzzersplitterung, in intransparenten Finanzierungsströmen, unklaren Verantwortlichkeiten und historisch gewachsenen Strukturen, die nicht mehr den Menschen in den Mittelpunkt stellen.“
„Daher setzt sich die Bundesregierung nun das Ziel, die nötigen Strukturreformen und insbesondere eine umfassende Verwaltungsreform unter Gesamtprojektkoordination des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz durchzuführen. Grundlage der Arbeit sollen insbesondere jene zahlreichen Vorschläge für Strukturreformen sein, welche namhafte Institutionen und Gremien wie IHS, WIFO, Weltbank, der Rechnungshof oder die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission erstattet haben. Diese Expertisen werden in einem projektbasierten, partizipativen Prozess gemeinsam mit den jeweiligen Fachressorts systematisch aufgearbeitet und der Umsetzung zugeführt.“
Der Bund allein kann genauso wenig verändern, wie es ÖVP und FPÖ mit ihrer einfachen Mehrheit auf parlamentarischer Ebene tun können.
Die Hürden, die dem Projekt im Weg stehen, sind absehbar: Der Bund allein kann genauso wenig verändern, wie es ÖVP und FPÖ mit ihrer einfachen Mehrheit auf parlamentarischer Ebene tun können. Zum einen müssen also die Länder ins Boot geholt werden; und zwar schon allein aufgrund des Konsultationsmechanismuses alle (siehe eigenen Bericht dazu). Und im Übrigen wird es für nötige Zweidrittelmehrheiten in National- und Bundesrat einer Oppositionsunterstützung bedürfen; und zwar zumindeset jener der SPÖ, weil sie in der Länderkammer allein auf mehr als ein Drittel der Abgeordneten kommt.