Mindestsicherung: Behinderten droht Streichung

BERICHT. Gleichbehandlungsanwalt Hofer weist auf Lücke im Begutachtungsentwurf der Sozialministerin hin. 

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BERICHT. Gleichbehandlungsanwalt Hofer weist auf Lücke im Begutachtungsentwurf der Sozialministerin hin.

Hans Jörg Hofer, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung, zeigt sich in seiner Stellungnahme zur Mindestsicherungsreform verwundert und besorgt zugleich. Verwundern tut ihn, dass den Ländern „lediglich Obergrenzen“ für die künftige Sozialhilfe vorgeschrieben werden sollen, aber keine Mindeststandards. Besorgt ist er, weil viele Behinderte die Leistung verlieren könnten.

Sozialministern Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat im Begutachtungsentwurf festgehalten, „dass Leistungen der Sozialhilfe von der dauerhaften Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft und von aktiven, arbeitsmarktbezogenen Leistungen der Bezugsberechtigten abhängig zu machen“ seien. Wobei es einige Ausnahmen geben soll: Pensionisten und Präsenzdiener beispielsweise. Nicht ausdrücklich erwähnt sind im Unterschied zu ihnen jedoch Menschen mit Behinderung. Und das ist ein Problem, wie Hofer erläutert: Die Aufbringung der erwähnten Arbeitsbereitschaft sei ihnen „oftmals behinderungsbedingt nicht möglich“. Hofer fordert daher eine Ausnahme explizit auch für Behinderte.

Doch damit nicht genug: Der Anwalt sieht auf diese Gruppe auch sonst finanzielle Probleme zukommen. Wörtlich schreibt er in seiner Stellungnahme: „Da Menschen mit Behinderung allgemein und Kinder mit Behinderung im Speziellen natur- und erfahrungsgemäß erhöhte behinderungsbedingte Aufwendungen zu tragen haben, muss ausreichend dafür Sorge getragen werden, dass dies auch im Gesetz angemessen berücksichtigt wird und die Menschen mit Behinderung gewährten Mehrleistungen nicht durch die Zusammenfassung behinderter und nichtbehinderter Menschen in einer einheitlichen Bedarfsgemeinschaft wieder gemindert oder gänzlich getilgt werden. Daher fordert der Behindertenanwalt, dass Menschen mit Behinderung jedenfalls eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft bilden sollen und dass für Kinder mit Behinderung eine eigene Regelung ohne Einbeziehung in die degressive Abstufung getroffen wird.“

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