BERICHT. Rückgang der Asylantragsteller macht sich zumindest für den Bund bemerkbar, wie der Budgetdienst analysiert.
Im Budgetvollzug entfielen in den ersten zehn Monaten dieses Jahres Auszahlungen in Höhe von 400 Millionen Euro auf die neue Untergliederung „Asyl und Migration“. Dabei handelt es sich um die Bereiche „Betreuung und Grundversorgung“ sowie „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“. Im vergangenen Jahr wurden sie noch in der Untergliederung „Inneres“ geführt. Alles in allem ist es zu einem starken Rückgang gekommen, wie der Vollzugsanalyse zu entnehmen ist, die der Budgetdienst des Parlaments erstellt hat.
Wörtlich heißt es in der Analyse: „In der UG 18-Asyl/Migration (+400,0 Mio. EUR) liegen die Auszahlungen in den Bereichen „Betreuung/Grundversorgung“ und „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ weiterhin deutlich unter den im vergangenen Jahr in der UG 11-Inneres verbuchten Zahlungen (-215,0 Mio. EUR), was insbesondere auf den Rückgang der Asylantragsteller und der laufend zu betreuenden Personen zurückzuführen ist.“
Das darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es zu einer Verlagerung gekommen ist: Vom Bund zu den Ländern bzw. Asylberechtigten sowie Subsidiär Schutzberechtigten, die weiterhin Unterstützung brauchen. 2017 machten sie laut Statistik Austria gut ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher aus.
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