ZAHLEN ZUM TAG. Von der Steiermark und Kärnten wird die Beschäftigungspflicht übererfüllt. Tirol und Vorarlberg liegen weit von der Zielvorgabe entfernt.
Das Behinderteneinstellungsgesetz schreibt vor, dass Dienstgeber auf je 25 Mitarbeiter mindestens einen Behinderten einstellen müssen. Davon betroffen sind auch die Länder. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) informiert die Grünen-Abgeordnete Helene Jarmer in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung, inwieweit sie die Vorschrift erfüllen.
Von den mittel- und ostösterreichischen Bundesländern wird die Quote durchwegs übererfüllt: Wien sollte 3220 Behinderte beschäftigen, hielt mit dem vergangenen Dezember jedoch bei 3318. Das entspricht einem Übererfüllungsgrad von drei Prozent. Viel größer ist er noch in NÖ (13,2 Prozent), dem Burgenland (38,2 Prozent), Oberösterreich (40,3 Prozent), Kärnten (71,6 Prozent) und der Steiermark (77,6 Prozent). Mit 2365 beschäftigt sie um 1033 Behinderte mehr als sie müsste.
Die Zielvorgabe nicht erreicht wird von den drei westlichen Bundesländern: Salzburg liegt mit 3,1 Prozent nur knapp darunter. Weit davon entfernt sind Tirol (-20,1 Prozent) und Vorarlberg (-39,2 Prozent). Vorarlberg müsste noch 160 Behinderte anstellen.