Abgaben: Bescheidene Lustbarkeit

ZAHLEN ZUM TAG. Bagatellsteuer bringt – einen Verwaltungsaufwand ausgenommen – zumindest den Ländern fast nichts. 

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ZAHLEN ZUM TAG. Bagatellsteuer bringt – einen Verwaltungsaufwand ausgenommen – zumindest den Ländern fast nichts.

Knapp 54 Millionen Euro brachte die Vergnügungssteuer Wien zuletzt. Auf Antrag der ÖVP soll sie nun abgeschafft werden. Wobei es die Bürger kaum merken dürften: Pro Kopf machte sie im Schnitt rund 30 Euro im Jahr aus. Fällig wurde sie beim Kauf von Eintrittskarten, etwa für Bälle und andere Tanzveranstaltungen (zehn Cent pro Karte) sowie Filmentlehnungen und Peepshow-Besuchen.

In den Bundesländern gibt es eine damit vergleichbare Steuer: die sogenannte Lustbarkeitsabgabe, die in Vorarlberg – mehr als 70 Jahr nach dem Krieg – als Kriegsopferabgabe bezeichnet wird. Ihr Aufkommen ist für die jeweiligen Länder so gering, dass sie von Statistik Austria in den Gebarungsübersichten zusammen mit dem „Fernseh-, Radio- und Kulturschilling“ sowie dem „Sportgroschen“ geführt wird.

Die Steiermark kommt so zu rund 45 Millionen Euro (bzw. 37,3 Euro pro Kopf), Niederösterreich zu 30 Millionen (18,7). In Vorarlberg bringt die Kriegsopferabgabe gerade einmal 792.000 Euro, was überhaupt nur 2 Euro und 10 Cent pro Kopf und Jahr (Stand 2014) entspricht. Oberösterreich verfügt weder über eine Lustbarkeits- noch über eine Kriegsopferabgabe.

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