ZAHLEN ZUM TAG. „Österreich“ und „Krone“ haben zusammen 2024 viel öfter gegen den Ehrenkodex der Presse verstoßen als alle übrigen Medien.
Was ist Qualitäts-, was Boulevardjournalismus? Die Frage ist gerade gekommen, weil hier immer wieder davon die Rede ist. Antwort: Qualitätsjournalismus fühlt sich mehr dem Ehrenkodex der Presse verpflichtet, österreichischer Boulevardjournalismus weniger.
Der Ehrenkodex ist eine Art Selbstverpflichtung, in dem „Grundsätze für die publizistische Arbeit“ festgelegt sind. Zum Beispiel „Genauigkeit“: „Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren sind oberste Verpflichtung von Journalisten“, heißt es dazu etwa. Oder: „Anonyme Zitierungen sind zu vermeiden, sofern es nicht um die Sicherheit der zitierten Person oder die Abwehr eines anderen schweren Schadens von dieser geht.“
Ein weiterer Grundsatz ist „Persönlichkeitsschutz“: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Wahrung der Würde der Person und auf Persönlichkeitsschutz. (…) Persönliche Diffamierungen, Verunglimpfungen und Verspottungen verstoßen gegen das journalistische Ethos.“
Klar: Festlegen kann man viel. Relevant ist, ob es ernst genommen wird. Dazu trägt der Presserat bei, der in konkreten Fällen urteilt. Laut seiner Website hat er im vergangenen Jahr beispielsweise insgesamt 14 Ethikverstöße festgestellt (ein Fall wird hier doppelt gezählt, weil er zwei Medien betrifft).
Bezeichnende Verteilung: Sechs Verstöße betrafen Österreich bzw. oe24.at und drei die Kronen Zeitung bzw. krone.at. Das sind zusammen schon einmal neun und damit fast zwei Mal mehr als für alle übrigen Medien insgesamt. Genauer: Bei fünf weiteren Medien wurde jeweils ein Verstoß geortet. Darunter beim „Standard“ wegen „Veröffentlichung anonymer negativer Werturteile über Lena Schilling“ (Grüne).