ANALYSE. IV-Präsident Knill liefert ein Argument gegen eine Vermögenssteuer, das doppelt schlecht ist.
Georg Knill, neuer Präsident der Industriellenvereinigung (IV), tritt einer Vermögenssteuer entgegen. Leistungsträger dürften nicht belastet werden, sagt er. Das Argument ist schlecht. Und zwar doppelt schlecht: Erstens, Vermögen beruhen in Österreich einer Studie zufolge eher nicht auf persönlicher Leistung. Zweitens: Gerade echte Spitzenverdiener könnten sogar interessiert sein an einer Vermögenssteuer, wenn sie selbst im Gegenzug entlastet werden. Doch eines nach dem anderen.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Vielleicht sogar viele. Also Vermögende, die Leistungsträger sind; und Leistungsträger, die ohne Vermögen dastehen. Summa summarum ist es bei Vermögen in Österreich aber so: Erbschaften seien der „Schlüssel“, so die Nationalbank in einer Studie. Zitat: „Eine Erbschaft bedeutet im Durchschnitt hinsichtlich der Position in der Vermögensverteilung dasselbe wie ein Einkommenssprung über mehr als die Hälfte aller Haushalte in Österreich. Dies demonstriert eindrucksvoll das unterschiedliche Potenzial von Sparen und Erben auf die Stellung in der Vermögensverteilung.“
Leistungsträger haben es schwer, über Einkommen und zumindest klassisches Sparen reich zu werden. Stichwort „Nullzinspolitik“. Auch sonstige Veranlagungsformen wollen gespeist werden. Aber dafür muss man etwas übrig haben.
Womit wir bei der Einkommensbesteuerung wären: Sie ist progressiv in dem Sinne, dass wesentlich mehr zahlt, wer mehr verdient. Ergebnis: 44,7 Prozent aller 7,3 Millionen lohn- und einkommensteuerpflichten Österreicher verdienen so wenig, dass von ihnen so gut wie keine Einkommensteuer kommt. Auf der anderen Seite kommen 4,5 Prozent auf 70.000 Euro und mehr im Jahr – und sie tragen 41,1 Prozent des gesamten Steueraufkommens (siehe Grafik).
Wobei die Verlagerung fortschreitet. Seit einigen Jahren werden Einkommensteile ab einer Million Euro mit 55 Prozent besteuert. Das ist quasi ein Solidarbeitrag der Spitzenverdiener. Zumindest in ihrem Sinne könnte folglich eine Umschichtung sein: Weniger Einkommen-, aber eine Vermögensbesteuerung.
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