BERICHT. Arbeiterkammer will, dass Anpassungen noch stärker begrenzt werden. Im Übrigen sieht sie Mieter schlechter gestellt als Obstbauern.
Unter dem Titel „Dein Zuhause, unser Auftrag. Wir machen Wohnen wieder leistbar“, bewirbt Vizekanzler Andreas Babler als SPÖ-Vorsitzender auf großflächigen Plakaten unter anderen die Mietpreisbremse. Mieten sollen demnach in Zukunft um höchstens drei Prozent sowie der Hälfte einer allenfalls darüber liegenden Inflationsrate angepasst werden. Beschlossen ist das aber noch nicht. Es liegt erst ein Begutachtungsentwurf vor, den Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) verfasst hat. Eine der ersten Stellungnahmen kommt zudem von der Arbeiterkammer und die ist kritisch.
Genauer: Die Arbeiterkammer ist für eine Bremse. Sie würde aber weiter gehen. Wenn die vorgesehene Regelung 2022 und 2023 bereits gegolten hätte, wären Mieten aufgrund der massiven Teuerung damals trotzdem um 5,8 bzw. 5,4 Prozent gestiegen, rechnet sie vor und erklärt, dass das „im Hinblick auf die Gewährleistung bezahlbaren Wohnraums“ noch immer zu viel sei.
Nach Ansicht der Arbeiterammer wäre daher eine generelle Begrenzung „mit maximal zwei Prozent“ sachgerechter, zumal es sich bei diesem Wert um die Ziel-Inflation gemäß der EZB handle. Eine höhere Inflation sei im Übrigen „Zeichen einer Krise, Krisen sollen sich aber nicht in Wohnkostensteigerungen auswirken“.
Auch mit der Mindestbefristung von weiterhin drei Jahren bei Privatvermietern und fünf Jahren bei gewerblichen Vermietern ist die Arbeiterkammer nicht zufrieden. Diese sei im Rechtsvergleich „völlig unsachlich“: Nach dem Landpachtgesetz betrage die Richtpachtzeit, die einer Mindest-Mietvertragsdauer gleichzusetzen sei, für ein Wein- oder Obstbaugrundstück zehn Jahre: „Dass Bestandnehmer:innen (Mieter:innen) beim lebensnotwendigen Grundbedürfnis „Wohnen“ hinsichtlich der garantierten Mindestvertragsdauer in der österreichischen Rechtsordnung sogar schlechter gestellt sind, als Bestandnehmer:innen (Pächter:innen) eines Obst- oder Weingartens, ist nicht nachvollziehbar.“
Die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“, die ebenfalls schon eine Stellungnahme abgegeben hat, sieht das Ganze wenig überraschend anders. Insbesondere die Sache mit der Bremse: Schon in der Vergangenheit seien durch derartige Begrenzungen „wirtschaftliche Einbußen der Vermieter entstanden, die in bestehenden Verträgen nicht wieder aufgeholt werden können. Dadurch werden die Erwerbsmöglichkeiten vermietender Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer auf Dauer massiv eingeschränkt“.
Folgen laut „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“: Die Sanierung von Gebäuden aus dem Mietertrag werde „immer unmöglicher“. Außerdem sei „zu befürchten, dass die Anzahl der Leerstände steigen wird“.