Pensionsantrittsalter unverändert

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BERICHT. Bei Männern und Frauen ist es im vergangenen Jahr praktisch gleichgeblieben. Und bei Ersteren wird es ohne weitere Reformen wohl auch dabei bleiben.

Von einer Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters traut sich ohnehin kaum jemand zu sprechen, zum Standard politischer Sonntagsreden gehört aber die Botschaft, dass das faktische an das gesetzliche herangeführt werden solle. Zumindest bei Männern zeigt sich, dass das nicht ernst gemeint ist: Seit 20 Jahren gehen sie mit durchschnittlich rund 63 in die Alterspension. Da gibt es keine nennenswerte Veränderung. Seit etwa zehn Jahren liegt der Wert leicht über 63, im vergangenen Jahr belief er sich auf 63,3.

Mehr geht kaum ohne gesetzliche Änderungen. So nützen viele Männer die Möglichkeit, mit 63 in Pension zu gehen, sofern sie mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht haben.

Bei Frauen ist alles etwas anders. Bei ihnen ist das durchschnittliche Antrittsalter in die Alterspension in den 2010er Jahren auf mehr als 60 gestiegen. Sie arbeiten seither im Schnitt länger als sie gesetzlich müssten. Viele haben das notwendig, um wenigstens ein bisschen einen Pensionsanspruch zusammenzubringen: Die durchschnittliche Frauenpension ist mit keinen 1200 Euro um mehr als ein Drittel niedriger als die durchschnittliche Männerpension, die über 1800 Euro beträgt (die Angaben beziehen sich auf Alterspensionen, enthalten also keine Werte zur Invaliditätspension). Auch Ausgleichszulagenbezieher:innen sind bezeichnenderweise überwiegend weiblich.

In den kommenden Jahren wird das gesetzliche Pensionsalter der Frauen (60) an jenes der Männer (65) herangeführt. 2028 wird es 63 betragen, womit theoretisch auch Frauen in die erwähnte „Frühpension“ gehen könnten. Theoretisch weil sie weniger wahrscheinlich als Männer auf 40 Versicherungsjahre kommen und allenfalls Abschläge verkraften können. Sie werden eher länger arbeiten müssen.

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