Krisengewinne zweckbinden

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ANALYSE. Einnahmenseitig profitiert der Staat von steigenden Energiekosten. Zur Finanzierung nötiger Ausgleichsmaßnahmen wäre es an der Zeit, über eine konkrete Widmung der zusätzlichen Einnahmen zu reden. Es wäre ein wichtiges Signal.

Vor zwei Monaten hat Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) vorgeschlagen, Gewinne teilstaatlicher Energieunternehmen, die von der Krise profitieren, auf gesetzlicher Basis abzuschöpfen. Daraus geworden ist nichts bisher. Es ist überhaupt sehr ruhig geworden darum. Vielleicht ist Nehammer über erste Folgen erschrocken: Der Kurs der Verbund-Gesellschaft brach ein.

Beim Staat mag es müßig erscheinen, über eine Gewinnabschöpfung zu diskutieren. Er profitiert zunächst von höheren Steuereinnahmen und muss dann ohnehin sehr viel (mehr) für Ausgleichsmaßnahmen aufwenden. Durch eine Zweckbindung der Einnahmen könnte er jedoch deutlich machen, dass er Sinnvolles tut mit dem Geld. Es wäre etwas rein Symbolisches, würde jedoch seine Glaubwürdigkeit stärken. Wie bei der Tabaksteuer, bei der es bei jeder Erhöhung seit Jahren üblich ist, zu betonen, dass damit Dinge finanziert werden, die der Gesundheit dienen.

Bei Energiekosten wäre Vergleichbares zumindest ebenso überfällig: Ein großer Teil des Preises, der zu bezahlen ist, entfällt auf Steuern und Abgaben. Für Gas ist das etwa hier dargestellt: Es gibt ein Netznutzungsentgelt, ein Entgelt für Messleistungen, eine Gebrauchsabgabe, eine Erdgasabgabe und „natürlich“ die Umsatzsteuer. Beim angeführten Rechenbeispiel machen sie summa summarum gut 40 Prozent des Preises aus.

Bekannter sind die Verhältnisse beim Spritpreis: Hier gibt es zum einen die Mineralölsteuer, die pro Liter berechnet wird; das ist eine Mengenabgabe, die anteilsmäßig bei steigendem Nettopreis kleiner wird (absolut bleibt sie bei 39,7 Cent pro Liter Diesel und 48,2 Cent pro Liter Benzin „fix“). Anteilsmäßig unverändert bleibt dagegen die Umsatzsteuer; das bedeutet, dass sie bei zunehmendem Nettopreis dem Staat immer höhere Einnahmen beschert (wie das auch bei Gas und anderen Energieträgern der Fall ist).

Absehbar ist, dass bisherige Ausgleichsmaßnahmen bei einer Vervielfachung der Bruttopreise nicht ausreichen werden. Vorschläge zur Lösung des Problems häufen sich: Sie reichen von einem generellen Deckel (SPÖ, ÖVP-Landeshauptfrau Mikl-Leitner, …) bis zu einem Freikontingent, das der Staat übernimmt, um insbesondere die Haushalte zu entlasten, denen ein Rest zu Marktpreisen bleiben würde.

Sozial treffsicher wäre weder das eine noch das andere. Das zu bewerkstelligen ist jedoch schwer bis unmöglich: Dazu nötig wären Informationen über die finanziellen Verhältnisse der Haushalte. Sie aber gibt es eher nur für Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfebezieher; bei ihnen werden alle Individualeinkommen sowie die Vermögensverhältnisse erhoben und zusammengefasst. Bei einer darüber hinausgehenden Masse, der stark steigende Energiekosten nun ebenfalls zu schaffen machen, ist das nicht der Fall.

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