ANALYSE. Förderung in Milliardenhöhe entspricht dem Gießkannenprinzip. Steigende Spritpreise belasten aber vor allem Bezieher kleinerer Einkommen.
Fossile Energieträger werden immer teurer, Heizen wird damit für sehr viele Menschen ebenso kostspieliger wie Autofahren. Doch müssen alle entlastet werden? Vorschläge wie die Reduktion oder Streichung der Mehrwert- und der Mineralölsteuer würden die Entwicklung nicht bremsen, die Preise aber immer etwas niedriger halten. Außerdem wäre das für Menschen, die knapp bei Kasse sind, zwar spürbarer, aber auch solche mit (unendlich) viel Geld hätten etwas davon. Auf ökologische Effekte würde überhaupt gepfiffen werden.
Von daher sollte es doch erst recht folgendermaßen sein: Unterstützt wird, wer noch keine Alternative zum Einsatz fossiler Energieträger hat, also etwa mit Gas heizen und dem Auto zur Arbeit fahren muss; vor allem aber, wer darüber hinaus auch noch über ein niedriges Einkommen verfügt.
Verhängnisvoll: Genau eine solche Ausrichtung ist im Rahmen der jüngsten Steuerreform verabsäumt worden. Sie wird zwar als ökosozial bezeichnet, ist aber eher „nur“ öko als sozial. Der Klimabonus von zunächst 100 bis 200 Euro pro Erwachsenem und Jahr wird ausschließlich in Abhängigkeit vom Wohnort gewährt. Sprich: Er wird nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet.
Ein möglicher Hebel wäre über das Pendlerpauschale* gegeben. Es vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, die Ersparnis hängt also von der Lohnsteuerleistung ab (genau genommen von der Höhe des Grenzsteuersatzes). Es gibt ein kleines Pauschale, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar wäre, und sonst ein großes. Insgesamt beläuft sich das Volumen laut einer Anfragebeantwortung des damaligen Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) aus dem vergangenen Jahr auf rund 1,4 Milliarden Euro.
Im Regierungsprogramm wäre eine „Ökologisierung“ und eine „Erhöhung der Treffsicherheit“ des Pendlerpauschales vorgesehen. Zustande gekommen ist weder das eine noch das andere. Die Folge: Es werden weiterhin auch Pendlerinnen und Pendler gefördert, für die auch steigende Fahrtkosten verkraftbar sind. Laut der Anfragebeantwortung gingen 2019 beispielsweise 3,7 Prozent des kleinen und 1,9 Prozent des großen Pauchales an Bezieher von Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro.
*In Österreich heißt es das Pauschale. Ist so. Vgl. Ausführungen des Finanzministeriums dazu.
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