BERICHT. 2017 wurden 6241 betroffene Unternehmen überprüft. Bei jedem fünften wurden Verstöße festgestellt.
Um die Registrierkassenpflicht ist es ruhig geworden: Seit 2016 müssen Betriebe ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und einem Barumsatz von 7500 Euro (jeweils netto) Rechnungen ausstellen; damit jedes Geschäft steuerlich erfasst wird. Wie eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) gegenüber dem Liste Pilz-Abgeordneten Bruno Rossmann zeigt, halten sich jedoch noch immer viele nicht daran.
„Die Mehreinnahmen aus der Registrierkassenpflicht sind 2017 etwas hinter den Erwartungen zurückgeblieben“. (Hartwig Löger)
„Im Jahr 2017 wurden 31.149 Außenprüfungshandlungen verbunden mit einer Prüfung der Bestimmungen der Registrierkassenpflicht (Einzelaufzeichnung- und Belegerteilungsverpflichtung) durchgeführt. Davon waren 6.241 Unternehmen registrierkassenpflichtig. Bei 1.284 dieser registrierkassenpflichtigen Unternehmen wurden Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht festgestellt“, berichtet Löger. Sprich: Immerhin jeder fünfte Betrieb war bei der gesetzeskonformen Umsetzung säumig.
Weder zum Gesamtvolumen der Strafen, noch zum Ertrag der Registrierkassenpflicht kann der Finanzminister genauere Angaben machen. Bei den Strafen sei das darauf zurückzuführen, dass zum Teil für mehrere Vergehen eine einheitliche Strafe verhängt wird. Das mache eine eindeutige Zuordnung der Strafen zu einem Verstoß gegen die Registrierkassenpflicht unmöglich. Der Ertrag versteckt sich wiederum im gesamten Umsatzsteueraufkommen. Und daraus lasse sich lediglich ableiten, dass die Mehreinnahmen aus der Registrierkassenpflicht 2017 „etwas hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind“.