ZAHLEN ZUM TAG. Der Budgetvollzug im 1. Quartal 2016 unterstreicht die Wirkung der Steuerreform.
Auf 18,65 Milliarden Euro beliefen sich die Steuerreinnahmen, die das Finanzministerium im ersten Quartal 2016 verzeichnete. Das war etwas (um 1,2 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bemerkenswert ist die Entwicklung der beiden Steuern, die insgesamt mehr als zwei Drittel des Gesamtvolumens ausmachen; hier kommt die Steuerreform zum Ausdruck.
Ganz offensichtlich handelt es sich weniger um ein Entlastungs- als vielmehr ein Umverteilungspaket: Das Lohnsteuer-Aufkommen ist um 5,6 Prozent auf 6,02 Milliarden Euro gesunken, das Umsatzsteuer-Aufkommen um 4,8 Prozent auf 6,87 Milliarden Euro gestiegen.
Endgültig wird sich die Wirkung der Steuerreform erst mit einiger Verzögerung bemerkbar machen. Zumal die Maßnahmen bereits seit einem Jahr bekannt sind, gab es da und dort jedoch Vorzieheffekte. So stieg das Grunderwerbsteuer-Aufkommen bereits vor Inkrafttreten der Erhöhung – viele Übertragungen wurden noch davor abgewickelt. Bei der Umsatzsteuer dürfte die Ankündigung, die Betrugsbekämpfung zu verstärken, wiederum die (Umsatzsteuer-)Zahlungsmoral frühzeitig erhöht haben.