Steuerreform: Erste Annahmen überholt

ANALYSE. Finanzministerium rechnet neuerdings selbst mit höheren Einnahmen im kommenden Jahr. Dafür wackelt die Gegenfinanzierung.

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ANALYSE. Finanzministerium rechnet neuerdings selbst mit höheren Einnahmen im kommenden Jahr. Dafür wackelt die Gegenfinanzierung.

Die Steuerreform habe ein Volumen von 5,2 Milliarden Euro, heißt es. Doch bereits das ist irreführend: Das Finanzministerium wusste in der Regierungsvorlage vom Frühjahr, dass die Entlastung unterm Strich nur halb so groß sein werde; sie werde exakt 2.595.683.000 Milliarden Euro betragen. Allein: Auch das ist längst überholt. Zwei Beispiele, die das unterstreichen.

Erstens: Mit welcher Vorsicht die Ankündigungen zu genießen sind, zeigt sich schon allein darin, dass das Finanzministerium im Bundesfinanzrahmen vom April angenommen hat, dass die Steuereinnahmen im kommenden Jahr nur noch 81,25 Milliarden Euro betragen werden. Mittlerweile hat man die Annahmen revidiert; im Bundesvoranschlag ist von 81,85 Milliarden Euro die Rede. Ob das zutreffen wird, wird sich freilich erst im Vollzug und damit am 31. Dezember 2016 weisen. Und bis dahin wird es möglicherweise ein, zwei neue Prognosen geben. Grund: Rahmenbedingungen, wie die wirtschaftlichen Entwicklungen, sind nicht genau vorhersehbar.

Zweitens: Der größte Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform soll durch Betrugsbekämpfung zusammenkommen. Allein eine Milliarde Euro erwartet sich das Finanzministerium dadurch 2016 – wobei die Registrierkassenpflicht 90 Prozent („rund 900 Mio. Euro“) bringen soll. Zuletzt hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) auf Druck der Wirtschaftskammer den Gastronomen jedoch eine Gnadenfrist zugestanden; die Einführung der Registrierkassenpflicht ist demnach de facto um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2016 verschoben worden. Dass das die Gegenfinanzierung der Steuerreform ins Wanken bringt, mag Schelling bestreiten; damit zu rechnen ist jedoch.

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