BERICHT. In Österreich ist das Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz gilt, außerordentlich hoch im internationalen Vergleich.
IV-Präsident Georg Kapsch stößt sich daran, dass Österreich am Spitzensteuersatz von 55 Prozent festhält. Damit mache man sich international lächerlich, ließ er in der ORF-Pressestunde wissen. Begründung: Davon betroffen seien relativ wenige, beachtet werden würden jedoch nur die 55 Prozent.
Wo Kapsch recht hat: Internationale Vergleiche zum Spitzensteuersatz werde von Österreich mit angeführt. Das ist jedoch relativ. Das deutsche Finanzministerium hat (Stand: 2018) einen internationalen Vergleich durchgeführt und veröffentlicht: Schweden hat demnach mit 57,12 Prozent den höchsten Spitzensteuersatz, gefolgt von Japan (55,95 Prozent), Frankreich (55,52 Prozent) und Österreich (55 Prozent).
Die Beträge, ab denen die Spitzensteuersätze gelten, sind jedoch extrem unterschiedlich. In Schweden handelt es sich um zu versteuernde Einkommen ab 64.254 Euro, in Japan geht’s bei rund 307.000 Euro los und in Frankreich bei einer halben Million. In Österreich beginnt der Satz erst bei einer Million Euro; das ist internationale Spitze
Beim Vergleich beachtet hat das Bundefinanzministerium die unterschiedlichen Systeme. In mehreren Staaten gibt es Solidarzuschläge. Beispiel Griechenland: Ab 40.000 Euro gilt hier ein Steuersatz ab 45 Prozent, ab 220.000 Euro kommen zehn Prozentpunkte dazu, was in Summe einen Spitzensteuersatz von 55 Prozent ergibt. In Schweden gibt es wiederum eine regionale Gliederung: Der Staat holt 25 Prozent, die Gemeinden durchschnittlich 23,12 Prozent, was in Summe die erwähnten 57,12 Prozent ausmacht.
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