BERICHT. Was die zusätzlichen Steuereinnahmen betrifft, sieht sich der Finanzminister nach den ersten Monaten für heuer bestätigt.
Unter dem Titel „Betrugsbekämpfung“ wurde mit der Steuerreform im vergangenen Jahr eine Registrierkassenpflicht für Gastronomiebetriebe eingeführt. Eine verzögerte Umsetzung trug jedoch dazu bei, dass die zusätzlichen Umsatzsteuer-Einnahmen, die dadurch lukriert werden sollten, vorerst unter Plan blieben. Heuer jedoch soll sich das ändern, wie Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung gegenüber dem FPÖ-Abgeordneten Roman Haider mitteilt – die Registrierkassenpflicht soll immerhin 900 Millionen Euro bringen.
„Es bestehe kein Grund“, von dieser Erwartung abzugeben, so Schelling. Immerhin verlief schon das erste Quartal vielversprechend: „Das Aufkommen an Umsatzsteuer lag im ersten Quartal 2017 um 6,4 % höher als im ersten Quartal 2016. Damit zeigt sich ein erheblich höherer Zuwachs als sich aus der ökonomischen Entwicklung ableiten lässt – der private Konsum stieg im letzten Quartal 2016 und im ersten Quartal 2017 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich rund 3,5 %. Wesentliche Teile dieses Mehraufkommens sind damit auf Maßnahmen im Bereich der Betrugsbekämpfung zurückzuführen.“
Die 6,4 Prozent, um die das Umsatzsteueraufkommen im ersten Quartal gestiegen war, entsprachen 437 Millionen Euro. Insgesamt betrug das Aufkommen 7,3 Milliarden Euro.
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