ZAHLEN ZUM TAG. Die Abschaffung der kalten Progression wird gemeinhin begrüßt. Länder und Gemeinden wollen die Konsequenzen jedoch nicht mittragen.
In Sonntagsreden fordern fast alle Entlastungen, wenn’s konkret wird, gibt’s jedoch ein Problem. Beispiel: Abschaffung der kalten Progression, also der schleichenden Steuererhöhung. Zu ihr gibt es eigentlich nur Zustimmung. Vor der letzten Nationalratswahl haben sich etwa alle Parteivorsitzenden dafür ausgesprochen.
Umso bemerkenswerter ist, was passiert, wenn es ernst wird, wie es nun im Rahmen des „Teuerungsentlastungspaketes III“ geplant ist: Länder und Gemeinden verlangen, dass die zu erwartenden Mindereinnahmen „vom Bund vollständig kompensiert“ werden. Zitat: Stellungnahme der steirischen Landesregierung zum entsprechenden Begutachtungsentwurf. Sie ist hier stellvertretend angeführt.
Über den Finanzausgleich sitzen alle Gebietskörperschaften in einem Boot: Der Bund hebt Steuern ein und überweist einen fixten Teil davon an Länder und Gemeinden („Ertragsanteile“). Allein die Länder wird die Abschaffung der kalten Progression 2022 bis 2026 in Summe voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro kosten. Wobei es genau genommen so ist, dass die in der Regel steigenden Ertragsanteile um diesen Betrag weniger stark zunehmen werden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
So oder so führt es zu einem Reformdruck. Man könnte auch sagen, Populäres (Abschaffung der kalten Progression) macht Unpopuläres (Einsparungen) nötig. Geht’s nach Ländern und Gemeinden, soll sich darum jedoch allein die Bundesregierung kümmern.