ZAHLEN ZUM TAG. Ökosteuerdebatte lenkt Aufmerksamkeit wieder einmal auf die eigentümliche Mobilitätsförderung.
Vorweg: Im allgemeinen Sprachgebrauch heißt es „die“ Pendlerpauschale. Gesetzlich korrekt ist jedoch „das“. Warum auch immer. Es ist so. Und Punkt. Die Ökosteuerdebatte lenkt die Aufmerksamkeit wieder einmal auf diese eigentümliche Form der Mobilitätsförderung. Hintergrund: Eine CO2-Steuer für den Verkehr würde kleine Leute treffen, warnen vor allem Vertreter der größeren Parteien. Das ist so einfach gesagt nicht falsch. Allerdings sehen Steuermodelle zum Ausgleich z.B. einen Ökosteuerbonus oder Entlastungen vor. Das ist das eine.
Das andere: Einen Ausgleich schaffen könnte man auch durch eine Reform des Pendlerpauschale. Das ist nämlich alles andere als sozial. Es vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Die Steuerersparnis hängt von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab. Sprich: Wer gut verdient, hat wirklich etwas davon. Kleine Leute schauen eher durch die Finger.
Das lässt sich auch aus der „Lohnsteuerstatistik 2017“ ablesen. Bei Männern und Frauen, die zum Beispiel auf einen Bruttojahresbezug von 8000 bis unter 10.000 Euro kommen, bringt das Pauschale durchschnittlich gerade einmal 502,99 Euro. Bei 25.000 bis 30.000 Euro sind es knapp 950 Euro. Bei 100.000 bis 200.000 sind es mehr als 1300 Euro.
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