BERICHT. „Task Force“ zur Geldwäschebekämpfung stellte in nationaler Risikoanalyse 2015 fest: „Oft keine hinreichende Abklärung der wirtschaftlich Berechtigten“ bei Offshore-Konstrukten.
Dass in den #panamapapers auch österreichische Banken erwähnt werden, überrascht nicht: Die internationale „Financial Action Task Force“ (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche (GW) und Terrorismusfinanzierung (TF) hat in ihrem jüngsten Länderbericht auf entsprechende Risiken hingewiesen. Wobei es ganz offensichtlich auch bei der Kontrolle hapert.
Österreichs Banken deckten „ein breitgefächertes Kundenspektrum ab“, heißt es in dem Länderbericht, der erst 2015 erstellt worden ist: „Hierunter befinden sich folglich u.a. auch Geschäftsbeziehungen zu Off-Shore-Firmen, ausländischen Korrespondenzbanken, PEPs, Stiftungen, NPOs oder sonstige Kundenbeziehungen, die ausgehend von ihrer Typologie ein erhöhtes GW/TF-Risiko aufweisen können, wie etwa Geschäftsbeziehungen zu Kunden aus Regionen mit erhöhtem geographischen Risiko.“
Wobei rot-weiß-rote Banken „unter Umständen auch gezielt aufgrund des Bankgeheimnisses und der damit erhofften Diskretion ausgesucht“ werden, wie FATF weiter ausführt: „Aus diesem Grund ist bei Geschäftsbeziehungen zu Devisenausländern ein allfälliger wirtschaftlicher oder sonstiger Konnex zum Standort Österreich verstärkt zu überprüfen bzw. ist ein solcher zu hinterfragen.“
Ausdrücklich mit einem „Hohen Risiko“ bewertet wird der Umstand, dass die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten mangelhaft sei: Sie sei zwar vorgesehen, „insbesondere bei Geschäften, bei denen (Offshore-)Firmenkonstrukte verwendet werden, (finde aber) oft keine hinreichende Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten statt. Zum Teil können diese Informationen nicht eingeholt werden, da die dem Geschäft zugrunde liegenden Konstrukte zu komplex sind und der Inlandsbezug sich in der Kontoverbindung oder der bloßen Existenz eines Unternehmens erschöpft.“ FATF fordert daher eine „Intensivierung der Aufsicht sowie (die) Durchsetzung der angedrohten Verwaltungsstrafen bei Nichtbeachtung“.
„Gewisses Restrisiko, da bei einer Vielzahl von beaufsichtigten Unternehmen die Prüffrequenz niedrig ist.“
Als Schwachstelle bewertet die „Task Force“ auch die Finanzmarktaufsicht (FMA): „Trotz sehr positiver Entwicklung der Prävention von GW/TF in der Finanzmarkaufsicht, u.a. durch die Schaffung einer eigenen GW/TF-Abteilung sowie entsprechender Personalaufstockung, bleibt aufgrund der Disproportionalität zwischen der absoluten Zahl an Kredit- sowie Finanzinstituten und der personellen Ausstattung der FMA ein gewisses Restrisiko, da bei einer Vielzahl von beaufsichtigten Unternehmen die Prüffrequenz niedrig ist.“
Faksimile aus dem FATF-Länderbericht: „ …oft keine hinreichende Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten.“
> Zum FATF-Länderbericht („Nationale Risikoanalyse Österreich“)