ANALYSE. Mit dem VfGH-Urteil zur Registrierkassenpflicht ist die Gegenfinanzierung der Steuerreform zu einem guten Teil fix.
Gut zwei Millionen Euro hat das Finanzministerium zuletzt in eine Werbekampagne gesteckt, um die Österreicherinnen und Österreicher von der Steuerreform zu überzeugen. Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie sich die Entlastung zu einem guten Teil selbst bezahlen müssen. Mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Registrierkassenpflicht ist das für den Finanzminister nun abgesichert.
Der Entlastung in Höhe von etwas mehr als fünf Milliarden Euro stehen allein eineinhalb Milliarden Euro an Belastungen gegenüber, die durch Maßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer zusammenkommen sollen. Stichwort „Betrugsbekämpfung“, „Registrierkassenpflicht“. Letztere ist den Verfassungsrichtern zufolge verhältnismäßig. Im Endeffekt wird sie naturgemäß dazu führen, dass etwa Wirte die Kosten dafür (Anschaffung, Steuerpflicht) an ihre Gäste abwälzen werden.
Ergebnis: Das Finanzministerium geht im Rahmenplan 2016 bis 2019 selbst davon aus, dass das Umsatzsteueraufkommen überdurchschnittlich stark steigen wird. Während sich das BIP von 2014 bis 2019 um rund 16 Prozent auf 381,6 Milliarden Euro erhöhen dürfte, wird das USt-Volumen demnach um 21 Prozent auf 30,9 Milliarden Euro zunehmen – wobei es den größten Sprung heuer geben soll, da die Steuerreform in Kraft tritt.