Föderalismus-Reformstau

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ANALYSE. Bei einem beträchtlichen Teil der Ausgaben sind dem Finanzminister die Hände gebunden – insbesondere auch jenen, die automatisch an Länder und Gemeinden fließen.

Ziemlich genau ein Drittel der Steuereinnahmen bekommt der Finanzminister gewissermaßen nie zu sehen. Sie fließen automatisch an Länder und Gemeinden. Wobei das genau so vereinbart ist. Und zwar im Rahmen des Finanzausgleichs. Er geht zurück auf politische Verhandlungen und ist durch ein eigenes Gesetz auch rechtsverbindlich gemacht.

In der Regel steigen die Steuereinnahmen, wovon Länder und Gemeinden dann eben entsprechend profitieren. Zuletzt war der Zuwachs auf die Erholung nach dem Coronakrisenjahr 2020 zurückzuführen, mehr und mehr ist er das nun jedoch auf die Inflation; sie führt etwa schon zu einem höheren Umsatzsteuer-Aufkommen.

Die Ertragsanteile der Länder werden von 2020 bis 2023 um rund sechs auf 19,6 Milliarden Euro klettern, jene der Gemeinden von um dreieinhalb auf 13,5 Milliarden Euro. Dazu kommen in beiden Fällen noch besondere Transferzahlungen. Bei den Ländern steigen sie in diesen Jahren um drei auf 13,8 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Gehälter und Pensionen für Landeslehrer. Daneben gibt es etwa noch Zuschüsse für Krankenanstalten und Pflege. Bei den Gemeinden machen die Transferzahlungen im kommenden Jahr eine Milliarde Euro aus. In Summe ergibt das dann 33,4 Milliarden Euro für die Länder und 14,5 Milliarden für die Gemeinden (siehe Grafik).

Bei dem Ganzen gibt es zahlreiche Probleme: Zumindest die Ertragsanteile an den Steuern fließen bedarfsunabhängig. Außerdem sind Anpassungen des Finanzausgleichs zuletzt ausgesetzt worden. Die bestehende Regelung wäre 2021 ausgelaufen, wurde „coronabedingt“ jedoch bis Ende 2023 verlängert.

Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung stimmen wiederum nicht überein. Banal ausgedrückt: Der Bund darf sich unbeliebt machen und Geld eintreiben. Die Länder können es so einsetzen, wie es ihres Erachtens vernünftig ist.

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