Budget: Was davonzieht

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ANALYSE. Sowohl das Umsatzsteuer-Aufkommen als auch Aufwendungen für Pensionen sind stark gestiegen. Beides hat Folgen.

Aus Sicht des Finanzministers bzw. in Bezug auf das Bundesbudget ist die Teuerung vorerst ein Nullsummenspiel. Das zeigt ein Blick auf die Daten für 2023 und die Jahre davor: Einnahmenseitig ist es aufgrund der steigenden Preise zu einer starken Zunahme des Umsatzsteuer-Aufkommens gekommen. Ausgabenseitig fallen aufgrund der politischen Entscheidung, eine Inflationsanpassung vorzunehmen, sowie aufgrund der demographischen Entwicklung (Alterung) steigende Pensionskosten stärker zunehmend ins Gewicht. Dieses „Nullsummenspiel“ hat jedoch Folgen.

Die Lohn- und die Umsatzsteuer sind die mit Abstand wichtigsten Steuern. Zusammen machen sie gut zwei Drittel des gesamten Steueraufkommens aus. Das alte Gesetz, dass ihr Volumen ähnlich groß ist, gilt jedoch nicht mehr. Bei der Lohnsteuer fällt die Entwicklung im Zeitverlauf nur noch gebremst aus. Zurückzuführen ist das auf die Abschaffung der kalten Progression. Bei der Umsatzsteuer hat hingegen wie erwähnt die Teuerung zu einem größeren Anstieg des Aufkommens geführt.

Ergebnis: Im vergangenen Jahr bescherte die Lohnsteuer Bund, Ländern und Gemeinden 33,3 und die Umsatzsteuer 38,2 Milliarden Euro. Die Differenz belief sich also auf rund fünf Milliarden Euro und war damit – wohl auch prozentuell – so groß wie noch nie.

Man könnte auch sagen, die Umsatzsteuer sei bedeutender geworden. Sie trägt zu einem größeren Teil zur Finanzierung staatlicher Leistungen bei als bisher. Dabei muss man jedoch bedenken, dass sie im Unterschied zur Lohnsteuer gemessen am verfügbaren Einkommen nicht eher Besser-, sondern eher Schlechterverdienende belastet. Indirekt – und damit in der Regel unbemerkt – über Konsumausgaben, aber doch.

Die Steuer mit dem drittgrößten Aufkommen ist die Körperschaftsteuer. Mit 13,3 Milliarden Euro brachte sie im vergangenen Jahr schon deutlich weniger als die Lohn- und vor allem die Umsatzsteuer. Seit 2020 gibt es in ihrem Fall außerdem erhebliche Schwankungen, die mit wirtschaftlichen Entwicklungen zu tun haben. Die „KöSt“ ist die Einkommensteuer für Unternehmen.

Auch bei den drei größten Ausgabenpositionen im Bundesbudget gibt es zum Teil starke Veränderungen. Für Ausgleichszulagen sowie die Bedeckung ihrer gesamten Pensionsaufwendungen flossen im vergangenen Jahr 14 Milliarden Euro an die Pensionsversicherung. Das waren um 1,3 Milliarden Euro mehr als 2022. Für die Pensionen der Beamtinnen und Beamten mussten mit 11,5 Milliarden um 0,8 Milliarden Euro mehr aufgewendet werden. Ähnlich stark war der Zuwachs bei den Bildungsausgaben; sie beliefen sich auf 10,7 Milliarden Euro.

Die Grafik dazu verdeutlicht, dass vor allem die Zahlungen an die Pensionsversicherung über die Jahre stark zugenommen haben. Das haben sie im Übrigen auch gemessen am gesamten Bundesbudget und an der Wirtschaftsleistung. Politisch sollte man sich daher bewusst sein, was das bedeutet: Wenn man findet, dass das im Sinne einer entsprechenden Altersversorgung so sein soll, kann man schwer von großen Entlastungen reden. Das ist inkonsequent – passt nicht zusammen und geht sich finanziell hinten und vorne nicht aus. Anders ausgedrückt: Wer groß entlasten will, muss bei den Pensionen bremsen.

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