BERICHT. Damit sie Sache nicht zu einer Mangelverwaltung werde, müsse das Bildungsbudget aufgestockt werden.
Der Zentralausschuss für Lehrer an Gymnasien lehnt das Autonomiepaket der Bundesregierung in einer Stellungnahme ziemlich unverhohlen ab. Begründung: „Beim vorliegenden „Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht“ handelt es sich, anders als von der Politik der Öffentlichkeit vermittelt, um kein „Autonomiepaket“, sondern um ein Strukturpaket, dessen Maßnahmen unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen.“
Man bekenne sich zu einer „sinnvollen Schulautonomie, lehne eine „autonome Mangelverwaltung“ jedoch ab, so die Personalvertreter, die ihre budgetären Vorstellungen in der Stellungnahme auch beziffern: In knapp zwei Jahrzehnten seien die Ausgaben für das Schulwesen gemessen am BIP „von 4,3 auf 3,2 Prozent gekürzt“ worden. In den Niederlanden, „dem oft zitierten Vorzeigeland für Schulautonomie“, sei der BIP-Anteil dagegen auf 3,8 Prozent erhöht worden. Das entspreche auch dem OECD-Schnitt. Sprich: Um auch in Österreich wieder darauf zu kommen, „müssten jährlich zwei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden“. Nachsatz: „Dieses Volumen würde den Bewegungsspielraum schaffen, den Schulen brauchen, um Autonomie leben zu können.“
Mit dem Bildungsbudget ist das freilich so eine Sache. Der Rechnungshof hat beispielsweise eine etwas andere Sichtweise. Zitat: „Das Schulwesen in Österreich ist durch vergleichsweise hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Erfolge (Output) gekennzeichnet, wie zahlreiche Studien (PISA, TIMMS, PIRLS) zeigen.“ Und außerdem: „Von 2010 bis 2014 sind die Ausgaben für den Schulbereich um 13,5 % gestiegen. Zum Vergleich: Der Ausgabenanstieg für den gesamten Bundeshaushalt lag im selben Zeitraum bei 10,9 %. Auch geht diese Entwicklung nicht mit jener der Schülerzahlen konform; diese ging vom Schuljahr 2009/2010 bis zum Schuljahr 2013/2014 um 4,0 % zurück.“