Augenzwinkernder Finanzausgleich

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ANALYSE. Zielvorgaben, die nicht verbindlich sind, und steuerliche Spielräume, die nicht ernstgenommen werden.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat gegenüber der Ärztekammer so weit nachgegeben, dass sie keinen Kriegszustand mehr sieht, sondern zufrieden ist. Geplante Einschränkungen ihrer Vertragshoheit sind ebenso weggefallen, wie die Absicht, von einer Arzneimittel- zu einer Wirktstoffverschreibung überzugehen. Dadurch wäre es möglich geworden, dass Apotheken das jeweils preiswerteste Medikamente ausgeben, das verfügbar ist.

Immerhin ist es Rauch aber gelungen, eine grundsätzliche Weichenstellung vorzunehmen: Der Ausbau von Primärversorgungseinheiten und Ambulatorien soll forciert werden. Ob es der Kammer gefällt oder nicht. Dadurch soll ein grundsätzliches Problem entschärft werden. Nämlich, dass zu viele Behandlungen in den Spitälern stattfinden, wo das Ganze sehr teuer ist.

Dieser Reformansatz ist Teil des Finanzausgleichs. Idee: Wenn mehr außerhalb der Spitäler stattfindet, entlastet das die Länder, die für Spitäler zuständig sind. Ob das gelingen wird, ist jedoch offen. Andreas Huss, Obmann der „Österreichischen Gesundheitskasse“ (ÖGK), findet, dass zu wenig Geld dafür eingesetzt wird. Während für die Spitäler 600 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden sollen, will man für den Ausbau des niedergelassenen Bereichs (Primärversorgungseinheiten etc.) „nur 300 Millionen Euro“ locker machen, wie er in einer Aussendung schreibt. Das werde nicht ausreichen, diese (summenmäßige) Priorisierung sei fragwürdig.

Im Finanzausgleich gibt es traditionell Dinge, die zweifeln lassen. Um den Ländern nicht auf Dauer automatisch einen größeren Anteil an den Steuereinnahmen zugestehen zu müssen, hat sich Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) einen Zukunftsfonds einfallen lassen, durch den insbesondere mehr Kinderbetreuungsangebote ermöglicht werden sollen. Die 1,1 Milliarden Euro sollen mit „Zielvereinbarungen“ verbunden sein. Allein: Länder, die sie verfehlen, haben nichts zu befürchten. Sanktionen sind keine vorgesehen.

Das erinnert an die Ansage zum noch geltenden Finanzausgleich, dass die Abgabenautonomie der Länder verstärkt werde. Und zwar dadurch, dass der Wohnbauförderungsbeitrag nicht nur zur Gänze an sie fließt, sondern dass sie ihn auch allein regeln, also erhöhen oder senken können. Von vornherein klar war, dass der Bund ihn weiterhin einheben wird. Praktisch geändert hat sich bisher jedoch exakt gar nicht nichts. Kein Land nützte den Spielraum für eine Ent- oder Belastung der Steuerzahler.

Alles in allem fallen mit mehr als 100 Milliarden Euro über 90 Prozent aller Steuern in Österreich in die Zuständigkeit des Bundes. Der Länderanteil belief sich laut Budgetunterlagen des Finanzministeriums im Jahr 2021 auf 1,4 Milliarden Euro bzw. eineinviertel Prozent. Und zwar inklusive Wohnbauförderungsbeitrag, der allein 1,1 Milliarden Euro ausmachte. Der Rest entfällt auf die Gemeinden sowie Wien, das Land und Gemeinde zugleich ist.

Ländervertreter haben kein Problem damit. Sie finden, dass der Finanzminister die Aufgabe hat, sich auch für sie um Einnahmen zu kümmern. Dabei gibt es jedoch einen Haken: Er muss damit auch für sie politische Verantwortung tragen. Sie sind diesbezüglich aus dem Schneider, können sich zum Beispiel nicht unbeliebt machen.

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